Content:

Mittwoch
21.02.2024

Medien / Publizistik

Pflästerlipolitik oder Paradigmenwechsel: Welches der skizzierten Szenarien der Bundesrat bevorzugt, lässt er nicht durchblicken... (Bild: admin.ch)

Pflästerlipolitik oder Paradigmenwechsel: Welches der skizzierten Szenarien der Bundesrat bevorzugt, lässt er nicht durchblicken... (Bild: admin.ch)

Nebst dem Umbau der indirekten Presseförderung in eine Förderung der Online-Medien hat der Bundesrat auch noch zwei weitere mögliche Szenarien skizziert: ein realistisches und ein radikales.

Am einfachsten umsetzbar wären jene allgemeinen Fördermassnahmen zugunsten aller elektronischer Medien, die seit dem Schiffbruch des Medienförderpakets vor zwei Jahren an der Urne gemeinhin als «Medienpaket light» durch die Säle von National- und Ständerat geistern. 

Konkret also: Aus- und Weiterbildung, Agenturleistungen, Selbstregulierung der Branche – also Schweizer Presserat – sowie digitale Infrastrukturen. 

Hierfür müsste lediglich das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) angepasst werden. Vorteilhaft wäre auch, dass die gesetzlichen Grundlagen vor der Abstimmung vom Februar 2022 bereits ausgearbeitet wurden. 

«Die allgemeinen Fördermassnahmen waren im Parlament unbestritten und wurden auch im Rahmen der Abstimmung zum Massnahmenpaket kaum diskutiert», schreibt der Bundesrat in einem am Mittwoch publizierten Postulatsbericht dazu.   

Durch eine RTVG-Revision könnte ausserdem die Förderung der Nutzungsforschung, die derzeit nur Radio und Fernsehen zugutekommt, auf alle elektronischen Medien ausgeweitet werden.

Die erwähnten allgemeinen Fördermassnahmen könnten aus der Medienabgabe finanziert werden, weil sie nur elektronischen Medien zukommen. Dies würde allerdings auf Kosten der bisherigen Empfänger dieser Mittel gehen, sprich der SRG und der privaten Radio- und TV-Sender mit Gebührenanteil.

Mit einem weiteren Szenario wagt es der Bundesrat in dem Bericht, über den Tellerrand hinauszudenken. Er nennt es eine «Neugestaltung eines komplett kanalunabhängigen und umfassenden Medienfördersystems, das zum einen auch die Presse und zum anderen nebst der Förderung von Medien ohne Leistungsauftrag auch die Förderung von Medien mit Leistungsauftrag (Service public, inklusive SRG) erfasst». 

Ein Zeithorizont nach 2034 sieht der Bundesrat dabei als sinnvoll an; dann laufen die kürzlich neu vergebenen Radio- und Fernsehkonzessionen aus. 

Dies wäre ein Paradigmenwechsel auf allen Ebenen. Ermöglicht würde dadurch eine Diskussion über die langfristige Zukunft der Medienförderung, inklusive des nationalen und regionalen Service public.

Auch bei den Geldquellen müsste man über die Bücher. «Soll dieses Medienfördersystem zudem einheitlich und nicht wie heute sowohl aus der Abgabe (Service public) als auch aus allgemeinen Bundesmitteln (Medien ohne Leistungsauftrag) finanziert werden, würden neue Finanzierungsgrundlagen vorausgesetzt», schreibt der Bundesrat weiter in dem Bericht.

Welches der von ihm skizzierten medienpolitischen Szenarien der Bundesrat selber bevorzugen würde, lässt er nicht durchblicken.