Im vergangenen Jahr haben Journalistinnen und Journalisten so viele Geschichten wie noch nie zuvor mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes von Bund und Kantonen recherchiert. 15 Storys sind für den Prix Transparence nominiert.
Aus 52 Redaktionen verlangten Medienschaffende aufgrund des Gesetzes Zugriff auf Verwaltungsdokumente und -daten. Daraus wurden insgesamt 179 Berichte veröffentlicht.
Dies entspreche einem Anstieg um 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, als 116 Geschichten gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz veröffentlicht wurden, teilt der Verein öffentlichkeitsgesetz.ch mit. Vor zehn Jahren waren es schweizweit erst 13 Beiträge.
«Die Öffentlichkeitsgesetze sind heute ein unverzichtbares Werkzeug für journalistische Recherchen», sagt Martin Stoll, Geschäftsführer des von Medienschaffenden getragenen Vereins.
«Medienschaffende kennen inzwischen ihre Rechte auf Zugang zu Informationen der Verwaltung – und immer mehr Verwaltungen wissen auch, was ihre Pflichten sind.»
Dennoch bleibt der Weg zu den Dokumenten oft schwierig. Hindernisse gibt es viele. Ein Beispiel liefert die «Solothurner Zeitung», die zwei Untersuchungsberichte über die Leiterin der Sozialregion Thal-Gäu verlangte.
Die Redaktion musste bis vor das Verwaltungsgericht ziehen, um Einsicht zu erhalten. Die Berichte deckten massive Spesenabrechnungen und die politische Verantwortungslosigkeit der Zuständigen auf.
Auch in Zürich stiess die Transparenz an Grenzen: Zum Beispiel verweigerte die Stadtpolizei dem Online-Stadtmagazin tsüri.ch Auskunft über den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware und berief sich auf «ermittlungstaktische Gründe». Solche pauschalen Ablehnungen verhindern eine offene Debatte über den Einsatz sensibler Technologien.
Doch auch die Bundesbehörden mauern immer mal wieder: So verweigerte das Finanzdepartement Listen mit Dokumenten zur Notfusion der Credit Suisse. Öffentlichkeitsgesetz.ch schaltete den Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes ein, der empfahl, zumindest Auszüge aus der Geschäftsverwaltung zugänglich zu machen. Dennoch bleibt die Einsicht in diese Unterlagen bis heute eingeschränkt.
Der Vorstand und die Geschäftsstelle von Öffentlichkeitsgesetz.ch haben die besten «Transparenzgeschichten», wie sie die Storys nennen, des vergangenen Jahres ausgewählt.
Eine Jury wird in den kommenden Wochen die Sieger küren. Nominiert sind vier Beiträge aus der Westschweiz und elf aus der Deutschschweiz. Zum dritten Mal vergibt Öffentlichkeitsgesetz.ch einen Sonderpreis für den besten Beitrag im lokalen und regionalen Bereich.