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Freitag
09.09.2022

Medien / Publizistik

Verschiedene Medienorganisationen kritisieren eine Lockerung des Quellenschutzes: Das Berner «Pentagon», Hauptsitz des Nachrichtendienstes des Bundes. (Bild © vbs.ch)

Verschiedene Medienorganisationen kritisieren eine Lockerung des Quellenschutzes: Das Berner «Pentagon», Hauptsitz des Nachrichtendienstes des Bundes. (Bild © vbs.ch)

Am Freitag endet die Vernehmlassung fürs revidierte Nachrichtendienstgesetz. Die Medienbranche sieht den Quellenschutz in Gefahr.

«Die Vorlage ist ein weiterer schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit», kritisierte zum Beispiel Syndicom die Vorlage. 

Zusammen mit anderen Organisationen der Medienbranche hat die Gewerkschaft ihren Standpunkt im Rahmen der Vernehmlassung dem Bundesrat unterbreitet. 

Das Problem sehen sie vor allem beim Quellenschutz. Dass der Nachrichtendienst Journalisten und Journalistinnen künftig als Drittpersonen überwachen dürfe, sei superheikel. 

«Die vorgeschlagene Regelung geht viel zu weit. Faktisch bedeutet sie die sukzessive Aufhebung des Quellenschutzes und schwächt die Rolle von Journalisten, indem sie ihren Zugang zu Quellen erschwert», heisst es in dem am Donnerstag publizierten Statement.

Die Medienorganisationen fordern den Bundesrat auf, den Quellenschutz nicht anzutasten.

Schwerpunkte der Revision sind gemäss Behörden die Ausweitung der sogenannten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen zur Aufklärung von gewalttätig-extremistischen Aktivitäten, die komplette Neuregelung der Datenhaltung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und die Übertragung der Aufgaben der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung UKI an die Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND).

Mit der Revision soll auf die Entwicklung der Bedrohungslage der letzten Jahre reagiert werden, wie der Bundesrat im Mai bei der Präsentation seines Gesetzesentwurfes argumentiert hat.

Die Gesetzesnovelle kommt, nachdem das Parlament bereits die Vereinfachung der superprovisorischen Verfügungen gegen Medienberichte durchgewinkt hat und das Bankengesetz weiterhin die Bearbeitung von Whistleblower-Daten durch Journalisten faktisch verbietet.