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Montag
07.11.2022

Medien / Publizistik

Kostenlose Arbeitsplätze für gewisse Medienhäuser verstärken den «Trend zu einer einseitigen Bevorzugung», kritisiert SVP-Nationalrat David Zuberbühler...   (©Screenshot/Parlamentsdienste)

Kostenlose Arbeitsplätze für gewisse Medienhäuser verstärken den «Trend zu einer einseitigen Bevorzugung», kritisiert SVP-Nationalrat David Zuberbühler... (©Screenshot/Parlamentsdienste)

Die SRG sowie die grösseren privaten Medien wie Tamedia, CH Media, Ringier und NZZ nutzen gratis Arbeitsplätze im Medienzentrum Bundeshaus an der Berner Bundesgasse. Das gefällt nicht allen.

Der Platzhirsch im Medienzentrum Bundeshaus ist die SRG. Von den 3698,6 Quadratmetern Büro- und Studiofläche nutzt sie 75 Prozent, den Rest teilen sich die grösseren Medienhäuser wie Tamedia, CH Media, Ringier, NZZ und weitere. 

Die Privaten können die Räume ohne direkte Gegenleistung nutzen – wenn man von ihrer Berichterstattung über die Bundespolitik absieht. Zwischen der SRG, den Parlamentsdiensten und der Bundeskanzlei gibt es dagegen einen Vertrag, der regelt, dass die SRG für den Bund die Aufnahmen aller Parlamentsdebatten und die Medienkonferenzen des Bundesrates produziert und kostenlos zur Verfügung stellt. 

Auf wenig Gegenliebe stossen die Gratis-Büros bei SVP-Nationalrat David Zuberbühler: «Die Thematik der staatlichen Finanzierung der Medien ist seit Langem auf der Traktandenliste der SVP. Diese Finanzierung kann verschiedene Gesichter beinhalten. Dabei ist die kostenlose Bereitstellung von Büros, welche vom Steuerzahler finanziert werden, ebenfalls störend», sagte der Politiker gegenüber dem Klein Report.

Zuberbühler hatte sich in der Fragestunde in der letzten Herbstsession nach den Mieteinnahmen erkundigt, die dem Bund auf diese Weise entgingen.

Doch so einfach ist die Sache nicht. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) vermietet das Medienzentrum Bundeshaus nämlich an die Bundeskanzlei. Die Bundeskanzlei wiederum stellt die Räume den Medienschaffenden zur Verfügung, nur den von ihr akkreditierten notabene und auch nur für die Berichterstattung über Bundesbern.

Gemäss Artikel 15 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes darf die Bundeskanzlei die Räume aber gar nicht untervermieten. 

«Wenn man bedenkt, dass vergleichbare Marktpreise pro Quadratmeter-Mietfläche mehr als 500 Franken betragen, stellt man sich die Frage, ob mögliche Einnahmen für den Bund generiert werden könnten», so Zuberbühler weiter. 

Gratis-Büros für gewisse Medienhäuser verstärkten zudem den «Trend zu einer einseitigen Bevorzugung» und schlussendlich drohe gar eine «Verstärkung der tendenziösen Berichterstattung». 

Ob der SVP-Nationalrat am Ball bleibt, lässt er gegenüber dem Klein Report offen: «Man müsste, um eine Untermiete mit entsprechenden Einnahmen zu ermöglichen, die Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes ändern. Wir werden uns Gedanken machen, einen solchen Vorschlag zu fordern.»

Das Medienzentrum an der Bundesgasse wurde 2006 vom damaligen Bundespräsidenten Moritz Leuenberger eingeweiht. Damit wurde das mehr als 100-jährige «Journalistenzimmer» im Parlamentsgebäude dichtgemacht und die Medienschaffenden von den Parlamentariern räumlich separiert: an die Bundesgasse 8 bis 12, schräg vis-à-vis vom Bundehaus.

Gewünscht hatte sich die Trennung das Parlament selbst. Die Herrichtung des Medienzentrums in das aus dem 19. Jahrhundert stammende Gebäude kostete 42 Millionen Franken. Die SRG steuerte zusätzlich 15 Millionen Franken bei für ihr Produktionszentrum.