Medienunternehmen sollen für die Nutzung journalistischer Leistungen durch grosse Online-Plattformen wie Google künftig eine Vergütung erhalten.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassungsantworten über die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) zur Kenntnis genommen. Jetzt geht das umstrittene Dossier ins Parlament.
Der Ergebnisbericht zeige, dass die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienunternehmen «in der Sache umstritten ist, in der Umsetzung aber tendenziell begrüsst» werde, heisst es in einer Mitteilung.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll nun bis im ersten Halbjahr 2025 eine Botschaft ausarbeiten. Damit soll dem Parlament die «Möglichkeit zur Meinungsäusserung und politischen Entscheidung» gegeben werden, wie der Bundesrat weiter schreibt.
Die Angebote von Suchmaschinen, sozialen Medien und Multimedia-Plattformen basieren laut Bundesrat «weitgehend auf den journalistischen Leistungen klassischer publizistischer Medien». Aufgrund ihrer Kürze sind die verwendeten Text- und Bildvorschauen – die sogenannten Snippets – bisher aber nicht durch das Urheberrecht geschützt.
Der Vorentwurf, den der Bundesrat im Mai 2023 in die Vernehmlassung geschickt hat, sieht vor, dass grosse Online-Dienste den Medienunternehmen für die Nutzung von Snippets künftig eine Vergütung entrichten müssen. Betroffen wären aber nur jene Dienste, die eine durchschnittliche User-Zahl von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen.
«Die Verwertung der Rechte an den Medieninhalten soll kollektiv über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen», heisst es weiter.