Verhandlungen auf Augenhöhe der Privaten mit der SRG: Das verlangt eine Vorlage, die die Fernmeldekommission des Nationalrates am Freitag in die Vernehmlassung geschickt hat.
Die von FDP-Nationalrat Kurt Fluri 2022 lancierte Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) hat zum Ziel, die SRG stärker in die Pflicht zu nehmen, wenn sie Aufträge an die «veranstalterunabhängige audiovisuelle Industrie», also an private Produktionsfirmen, vergibt.
Bisher sind diese Kooperationen zwischen SRG und Privaten ausschliesslich auf Konzessionsebene geregelt. Das reiche nicht aus, findet die Fernmeldekommission, weil die privaten Anbieter heute «aufgrund der starken Rolle der SRG in diesen Märkten eine Position von Bittstellenden einnehmen, was keine Verhandlung auf Augenhöhe zulässt», wie das Kommissionssekretariat am Freitagnachmittag mitteilt.
Mit der geplanten Änderung des RTVG könnte die SRG in Zukunft zum Abschluss von Verträgen mit der privaten audiovisuellen Branche verpflichtet werden. «Die verbindliche Regelung auf Gesetzesstufe erlaubt es zudem, in der Konzession Mindestanteile für die Vergabe von Aufträgen festzulegen.»
Der Vorentwurf der Gesetzesänderung war in der Kommission kaum umstritten; mit 14 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen wurde er durchgewunken. Bis am 24. April können sich die Vertreter aus der Branche und den Verbänden dazu äussern.