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Donnerstag
04.06.2020

TV / Radio

Medienministerin Simonetta Sommaruga: «Dieses Geschäft ist eine Altlast»...

Medienministerin Simonetta Sommaruga: «Dieses Geschäft ist eine Altlast»...

Auch Unternehmen sollen für die jahrelang unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren pauschal entschädigt werden können. Der Ständerat hat den Vorschlag des Bundesrats ergänzt.

Dass die 3,7 Millionen Haushalte der Schweiz mit je 50 Franken pauschal entschädigt werden, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hatte, war in der kleinen Parlamentskammer am Mittwoch unbestritten. 

In einem Punkt wich der Ständerat aber von dem Vorschlag der Regierung ab. Die Fernmeldekommission hatte beantragt, zusätzlich folgenden Passus in das Gesetz aufzunehmen: «Die Rückforderungsansprüche der Unternehmen, welche Gebühren für den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben, bleiben bestehen.» 

Zudem soll das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ein «einfaches Verfahren» für die Behandlung von Gesuchen zur Verfügung stellen. Und das Amt «kann den berechtigten Unternehmen eine pauschale Entschädigung anbieten», so der Wortlaut in dem ergänzten Gesetzesentwurf.

Eine Pauschallösung wollte der Bundesrat nur für die Haushalte, nicht aber für die Unternehmen. Dies aufgrund von «rechtlichen Abklärungen», wie Medienministerin Simonetta Sommaruga im Ständrat am Mittwoch erklärte. Die Rückerstattungsansprüche der Unternehmen standen aber auch für den Bundesrat ausser Diskussion. Ihre explizite Erwähnung in dem ergänzenden Passus führe «nicht zu neuen Rechten für die Unternehmen, aber damit wird doch die Position der Unternehmen gefestigt», sagte Sommaruga weiter. Das Geschäft sei eine «Altlast», die nun schleunigst erledigt werden soll.

Mit 38 Ja-Stimmen und keiner Gegenstimme gab der Ständerat dem «Bundesgesetz über die pauschale Vergütung» mit dem ergänzten Passus schliesslich grünes Licht. Das Geschäft kommt jetzt in den Nationalrat.

2015 hatte das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen nicht der Mehrwertsteuerpflicht untersteht.

In einem zweiten Urteil von 2018 ordnete es die Rückerstattung von jenen 165 Millionen Franken an, die von 2010 bis 2015 als Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren erhoben worden waren.