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Freitag
21.06.2024

TV / Radio

Statt bisher «4 bis 6 Prozent» neu «6 bis 8 Prozent» aus dem Gebührentopf... (Bild: Telesuisse)

Statt bisher «4 bis 6 Prozent» neu «6 bis 8 Prozent» aus dem Gebührentopf... (Bild: Telesuisse)

Geht es nach der Fernmeldekommission des Ständerats, sollen die privaten Radio- und Fernsehsender künftig mehr aus dem Gebührentopf erhalten.

An ihrer Sitzung am Donnerstag und Freitag hat das Gremium ihre gesetzgeberischen Arbeiten zu den beiden Vorstössen «Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe» und «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien» fortgeführt. Nach den Diskussionen hat sie den Vorentwurf in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 2 Stimmen angenommen, wie das Kommissionssekretariat am Freitag mitteilte.

Mit dieser Vorlage soll das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) so abgeändert werden, dass die Abgabenanteile für die privaten Radio- und Fernsehstationen von aktuell «4 bis 6 Prozent» auf neu «6 bis 8 Prozent» erhöht werden. Hier würde der Grossteil der Gelder an die Sender von CH Media fliessen.

Zudem sollen allgemeine Massnahmen zur Medienförderung ausgebaut werden. Konkret geht es um die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, von Keystone-SDA und des Schweizerischen Presserats

«Mit diesen rasch umsetzbaren Massnahmen möchte die Kommission die Qualität der schweizerischen Medien sicherstellen», heisst es weiter.

Eine Minderheit lehnt die Vorlage aus demokratiepolitischen Überlegungen ab, da die vorliegenden Massnahmen auch Teil des vom Volk im Jahr 2022 abgelehnten Medienpakets waren.

Geplant ist, dass die Kommission übernächste Woche die Vernehmlassung zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) eröffnen wird.

Zudem hat das Gremium eine erste Diskussion über die parlamentarische Initiative «Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) unterstellen» geführt. Je eine Vertretung der SRG und der EFK seien angehört worden.