Hoch zu und her ging es am Dienstag im Nationalrat, bis die neue Onlineförderung unter Dach und Fach war. Das neue Förderinstrument passierte schliesslich den Rat, inklusive der von den Grossverlegern bekämpften Holdingklausel.
Nun ruht das Massnahmenpaket und wird in der Sommersession vom Ständerat nochmals aufgedröselt. Der Klein Report zoomt noch einmal genauer auf die beschlossenen Onlinemassnahmen.
Nebst der massiven Aufstockung der Presseförderung war der Beschluss des neuen Gesetzes über die Onlineförderung der zweite medienpolitische Meilenstein, den der Nationalrat in einer über fünfstündigen Debatte am Dienstag in den Boden rammte.
Mit 30 Millionen Franken sollen neu auch Onlinemedien in Zukunft gefördert werden. Die SVP stemmte sich gegen das Vorhaben, wurde schliesslich aber deutlich überstimmt.
«Wir wollen einen Wettbewerb, in dem sich Qualität durchsetzt, qualitativ hochstehende Angebote, welche die Kundschaft wünscht, nicht die Bundesverwaltung», sagte zum Beispiel SVP-Nationalrat Gregor Rutz.
Zwar verlagerten sich Werbegelder und Mediennutzung ins Digitale, erwiderte Medienministerin Simonetta Sommaruga. «Aber das Geld geht dann eben nicht zu den einheimischen Onlineangeboten, sondern geht insbesondere zu den ausländischen Technologiekonzernen.»
Nur die Papierpresse zu fördern, die Onlinemedien aber im Regen stehen zu lassen, sei für die Bevölkerung kaum nachvollziehbar, so Sommaruga.
Besonders umstritten war im Nationalrat der Anteil des anrechenbaren Umsatzes, der für die Förderbeiträge an Onlineangebote gelten soll. Der Bundesrat hatte die Marke ursprünglich bei 80 Prozent gelegt.
Der Nationalrat schraubte sie nun auf 60 Prozent herunter. Der minimal notwendige Umsatz für eine Förderung liegt laut dem beschlossenen Gesetzesentwurf bei 100'000 Franken.
Auch die von den Grossverlagen torpedierte Holdingklausel stiess im Nationalrat auf Zustimmung. Auch schon die vorberatende Fernmeldekommission hatte sich vor zwei Wochen schützend vor die Klausel gestellt und damit die Linie des Ständerats übernommen. Mit diesem Verteilschlüssel soll ein Ausgleich zwischen den grossen Verlagshäusern und den kleineren Onlinemedien geschaffen werden.
Für die Mittefraktion sprach sich zum Beispiel Nationalrat Martin Candinas für die Beibehaltung der Holdingklausel aus. Dies, weil die grossen Medienhäuser «auch im Bereich Onlinewerbung bessere Marktchancen haben, da sie dank der Vielzahl ihrer Produkte auf grosse Nutzerzahlen und damit auf eine sehr hohe Reichweite kommen».
Gegen die in Artikel 3 formulierte Holdingklausel argumentierte unter anderem der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri, der im Einzugsgebiet von CH Media wohnt, «ausser als Leser aber keine diesbezüglichen Interessenbindungen» habe.
«Durch diese Holdingklausel würde die Übernahme kleiner Verlage durch Medienhäuser gefährdet», so Fluri. Ausserdem sei die in Artikel 2 vorgesehene Degression ausreichend zur Förderung der Kleinen. «Dazu braucht es keine Holdingklausel, welche im Gegenteil bei den grossen Verlagen mit mehreren Regionalteilen den regionalen Journalismus gefährden würde.»
Im Ständerat stand die Onlineförderung im letzten Sommer auf der Kippe: Zwar stimmte er der Vorlage im Prinzip zu, löste aber die Ausgabenbremse nicht. Nun muss er in der Sommersession nochmals über das Geschäft.