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Freitag
20.06.2025

Medien / Publizistik

Wer 40 Prozent seiner Arbeitszeit über Bundespolitik berichtet, hat neuerdings Zugang zum Medienzentrum an der Berner Bundesgasse... (Bild: admin.ch)

Wer 40 Prozent seiner Arbeitszeit über Bundespolitik berichtet, hat neuerdings Zugang zum Medienzentrum an der Berner Bundesgasse... (Bild: admin.ch)

Neuerdings müssen Journalisten und Journalistinnen, die Zugang zum Medienzentrum schräg vis-à-vis des Bundeshauses bekommen wollen, nur noch während 40 Prozent ihrer Arbeitszeit über die Bundespolitik berichten.

Bisher mussten die Medienschaffenden nachweisen, dass sie 60 Prozent einer Vollzeitstelle mit der Berichterstattung über die Politik in Bundesbern beschäftigt sind. 

Die Erleichterung der Akkreditierung würde die «veränderten Arbeitsweisen in den Redaktionen der Medienhäuser» berücksichtigen, heisst es am Freitag aus der Bundeskanzlei.

Tatsächlich ist die Berichterstattung über die Bundespolitik heutzutage auf vielen Redaktionen ins Inland-Ressort integriert und auf mehrere Mitarbeitende verteilt. 

Gemäss der vom Bundesrat am Freitag verabschiedeten «Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus und über die Zutrittsberechtigung zum Medienzentrum» ist es ausserdem neuerdings möglich, dass eine Stellvertretung Zugang zum Medienzentrum bekommt, wenn die akkreditierte Person «mehr als vier Wochen» nicht anwesend ist.

Neu ist auch, dass Medienschaffende, die die Kriterien für eine Akkreditierung für das 2006 eröffnete Medienzentrum nicht erfüllen, eine «Tagesakkreditierung» beantragen können. 

Dies soll es vor allem Fachjournalistinnen und -journalisten erlauben, an Medienkonferenzen mit Themen aus ihrem Arbeitsgebiet teilnehmen zu können, auch wenn sie sonst nicht oder nur selten über Bundespolitik berichten.

Die Revision der Akkreditierungsverordnung wurde von der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten (VBJ) begleitet, die die für das Medienzentrum akkreditierten Medienschaffenden vertritt.

Auch die Parlamentsdienste waren beteiligt, da die Akkreditierung der Bundeskanzlei für das Medienzentrum von den Parlamentsdiensten anerkannt wird für den Zutritt zum Parlamentsgebäude.

Die neue Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft.