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Freitag
08.05.2020

Medien / Publizistik

«Den proportional kleinsten Anteil erhalten sollten Medienhäuser mit vielen Titeln, die von einer Zentralredaktion bespielt werden», schreibt der Verband der Kleinverlage.

«Den proportional kleinsten Anteil erhalten sollten Medienhäuser mit vielen Titeln, die von einer Zentralredaktion bespielt werden», schreibt der Verband der Kleinverlage.

Der Verband Medien mit Zukunft (VMZ) fordert eine Gleichbehandlung von Online- und Print-Medien im neuen Förderinstrument, das nächste Woche in der Fernmeldekommission des Ständerats beraten wird.

Die allgemeine Stossrichtung der Botschaft zur Medienförderung, die der Bundesrat letzte Woche beschlossen hat, stimmt für den VMZ. Der Verband fordert aber 50 Millionen, statt nur 30 Millionen Franken für die Online-Medien.

Damit würden diese von gleich viel Förderfranken profitieren wie die Print-Titel mit der Posttaxen-Verbilligung, die um 20 Millionen auf neu 50 Millionen Franken aufgestockt werden soll.

Wird den Online-Medien unter die Arme gegriffen, werden «nicht nur vornehmlich neuere MarktteilnehmerInnen unterstützt, sondern es wird auch dem veränderten Nutzungsverhalten in der Bevölkerung Rechnung getragen und die digitale Transformation seitens der Medien mit Mitteln der öffentlichen Finanzierung angestossen», argumentiert der Verband in einer Mitteilung.

Richtig sei auch, dass die Förderung an Bezahlmodelle gekoppelt wird; zusätzlich sollte auch Förderung durch Stiftungen anerkannt werden, fordert der Verband. Und die redaktionelle Berichterstattung sollte einen Anteil von 50 Prozent an den publizierten Inhalten ausmachen.

Der Erfolg des Förderinstruments steht und fällt für den Verband aber letztlich mit dem Verteilschlüssel. Diesen will der Bundesrat laut Botschaft «degressiv» ausgestalten: je mehr Umsatz, desto weniger. Damit will er besonders «regionale» Angebote unterstützen.

«Die Höchstgrenze von 80 Rappen pro Umsatzfranken ist für uns gut», schreibt der Verband der Kleinverlage dazu. «Den proportional kleinsten Anteil erhalten sollten Medienhäuser mit vielen Titeln, die ganz oder zum Teil von einer Zentralredaktion bespielt werden.»

Scharf kritisiert der VMZ, dass der Bundesrat bei der Posttaxen-Verbilligung die Auflagenobergrenze – 40‘000 bei Einzeltitel respektive 100‘000 im Kopfblattverbund - abschaffen will: Die grossen Verlage würden davon «übermässig profitieren».

Zu dem Verband gehören unter anderem die «Wochenzeitung» (WOZ), «Republik», zentralplus.ch, tsüri.ch, «Bajour», die «Schaffhauser AZ», sept.info und «Saiten».