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Dienstag
28.10.2025

Medien / Publizistik

Der Chatbot von Google gibt sich diplomatisch: «Eine KI kann keine eigene Meinung zu einem Leistungsschutzrecht haben»... (Bild: Screenshot Klein Report)

Der Chatbot von Google gibt sich diplomatisch: «Eine KI kann keine eigene Meinung zu einem Leistungsschutzrecht haben»... (Bild: Screenshot Klein Report)

Der Bundesrat soll seinen Gesetzesentwurf zu einem Leistungsschutzrecht für die Medienhäuser nochmals überarbeiten. Das verlangt die Fernmeldekommission des Nationalrats. Grund sind die jüngsten Trends bei den Chatbots.

In einer neuen «umfassenderen Vorlage» soll die Landesregierung den Schutz journalistischer Beiträge vor der «unentgeltlichen Nutzung durch Anbieter künstlicher Intelligenz» berücksichtigen, findet das Gremium. Also nicht nur bei den zitierten «Snippets» in der klassischen Google-Suchliste.

In ihrer letzten Sitzung hatte die nationalrätliche Fernmeldekommission verschiedene Akteure zum Leistungsschutzrecht angehört. 

Nun ist sie oppositionslos auf die Vorlage eingetreten, da sie beim Schutz der journalistischen Leistungen Handlungsbedarf feststelle, wie aus einem Kommuniqué vom Dienstag hervorgeht.

Allerdings kritisiert sie, dass der Bundesrat in seiner Vorlage den Fokus einzig auf Text- und Bildvorschauen, den «Snippets» und die Vergütung derer Verwendung gesetzt hat.

Eine Minderheit wollte noch mehr ins Gesetz hineinlegen. Sie verlangt, dass auch «alternative Ansätze zur Förderung von Medienqualität und -vielfalt sowie zur Vergütung digitaler Plattformen, etwa durch eine Digitalsteuer oder -abgabe», geprüft werden sollen.

Die Mehrheit der Kommission sprach sich aber dagegen aus.

Abgelehnt wurde auch die Forderung, mit dem bisherigen Gesetzesentwurf weiterzumachen. Mit einer erneuten Rücksendung an den Bundesrat gehe wertvolle Zeit verloren und die unentgeltliche Verwendung von «Snippets» gehe weiter.