Obwohl die Revision des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (NDG) den Quellenschutz tangiert, wurden weder Medienorganisationen noch Medienhäuser vom Bundesrat zur Vernehmlassung eingeladen. Das allein ist schon eine Story.
Insgesamt elf Organisationen und Häuser – darunter der Verlegerverband, die SRG, Telesuisse, der Verband Schweizer Privatradios (VSP) und der Presserat – haben sich daher selber zu helfen gewusst und als ad hoc gebildete Allianz eine Stellungnahme nach Bern geschickt.
Wie aus dem Schreiben, das dem Klein Report nun vorliegt, hervorgeht, ist die Sache juristisch einigermassen vertrackt. Das Fanal, das die Medienleute aufschreien liess, ist die Streichung von Art. 28 Abs. 2 des NDG, die den Quellenschutz «beeinträchtigt», wie es heisst.
Doch wie stark ist diese «Beeinträchtigung» wirklich?
Nach dem heute geltenden Recht darf der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zum Beispiel den Computer oder das Telefon einer Drittperson überwachen lassen, wenn die eigentlich überwachte Person den PC oder das Telefon dieser Drittperson benutzt. Nicht erlaubt ist dies den Staatsschützern allerdings bei Drittpersonen, die ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht besitzen – zum Beispiel Anwälte, Ärztinnen oder eben Medienschaffende.
Dieses Verbot soll mit der Revision nun gestrichen werden. Der Bundesrat habe das rechte Mass aus den Augen verloren, kritisiert die Medienallianz den Gesetzesentwurf.
Die Regierung hatte die Streichung damit begründet, dass es vorgekommen sei, «dass jemand, der zum Kreis von einem Berufsgeheimnis unterstehenden Personen gehört, eine einem Berufsgeheimnis unterstehende zugehörige Person (zum Beispiel auch Hilfspersonen von Ärztinnen und Ärzten ), als Privatperson zahlreiche Mobiltelefonabonnemente» abschliesse könne, ohne diese selber zu nutzen und deren Nutzung vollständig einer anderen Person übergeben könne (dem «tatsächlichen» Nutzer»). Damit sei das «Berufsgeheimnis» faktisch nicht tangiert. Wenn nun vom «tatsächlichen» Nutzer eine schwere Bedrohung der Sicherheit der Schweiz ausgehe, sei es nicht gerechtfertigt, die Überwachung eines solchen Anschlusses auszuschliessen – befand der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht zur NDG-Revision.
Für die Juristen der Medienallianz geht das gar nicht. «Selbst wenn es in der Tat vereinzelt zu solch konstruiert wirkenden Fällen käme», rechtfertige sich die Streichung des Überwachungsverbotes dadurch keineswegs, ja sie sei «völlig unverhältnismässig», wie aus der Vernehmlassungsantwort weiter hervorgeht.
Durch diese Streichung wäre es dem NDB in Zukunft möglich, zum Beispiel die Büros von Journalisten zu durchsuchen oder in deren Computersysteme einzudringen.
Dies allerdings nur, wenn es begründete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die von den Staatsschützern ins Visier genommene Person den Laptop oder die Büros der Medienschaffenden benutzt hat.