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Donnerstag
22.02.2024

Medien / Publizistik

Die 30 Millionen Franken, die heute in die Post-Rabatte an die Papierzeitungen fliessen, könnten künftig den elektronischen Medien zugute kommen... (Bild © admin.ch)

Die 30 Millionen Franken, die heute in die Post-Rabatte an die Papierzeitungen fliessen, könnten künftig den elektronischen Medien zugute kommen... (Bild © admin.ch)

Seit die News über die Smartphones tickern, ist «Presse» ein verstaubter Begriff. Die Medienförderung stützt sich aber weiterhin aufs Papier ab.

In einem Postulatsbericht hat der Bundesrat nun verschiedene Szenarien skizziert, wie die staatlichen Fördergelder künftig unabhängig von der Verbreitung des Journalismus auf Papier verteilt werden könnten.

In einem der Szenarien sieht der Bundesrat vor, querbeet alle elektronischen Medien mit Geld zu unterstützen, also «kanalübergreifend», so das neue Zauberwort, und ohne Leistungsauftrag. 

Doch wer kriegt wie viel? Hier schlägt der Bundesrat in seinem am Mittwoch veröffentlichten Bericht vor, die Anzahl Stellen von Medienschaffenden oder aber den Umsatz als Basis heranzuziehen, «unter Bevorzugung kleinerer Medienorganisationen». 

Von einer solchermassen ausgestalteten Medienförderung könnten auch die Online-Angebote profitieren, also auch jene der Zeitungsverlage, deren Print-Kanal heute über die indirekte Presseförderung gefördert wird.

«Dabei könnte die kanalunabhängige Medienförderung vorerst im Rahmen eines Versuchsbetriebs mit zeitlicher Befristung und Evaluation eingeführt werden. Dadurch würde vor Ablauf der Befristung eine Diskussion darüber ermöglicht, inwieweit die Förderung mit Blick auf die Förderziele der Qualität und der (Medien-)Vielfalt weiterzuführen beziehungsweise anzupassen ist», schreibt der Bundesrat in dem 26 Seiten starken Bericht weiter.

Dieses Szenario könnte sich auf den bestehenden Bundesverfassungsartikel 93 Absatz 1 stützen. Eine Verfassungsänderung an der Urne wäre nicht nötig.

Doch woher kommt das Geld? Aus der Bundeskasse, schlägt der Bundesrat vor. Die indirekte Presseförderung würde er streichen: «Da neue Ausgaben in der Finanzplanung kaum Platz haben, wäre eine denkbare Option eine sofortige oder gestaffelte Ablösung der Zustellermässigung für die Lokal- und Regionalpresse hin zur kanalunabhängigen Förderung aller elektronischen Medien inklusive der Online-Portale der Verlage; diese würde die Transformation der Presse zu Online-Angeboten der Verlage unterstützen», heisst es weiter.

Um die Verleger nicht zu erschrecken, schlägt die Regierung auch vor, die indirekte Presseförderung parallel zum Versuchsbetrieb für die neue Online-Medienförderung weiterzuführen und sie erst bei «positiver Evaluation» abzulösen. 

Wir erinnern uns: Im Massnahmenpaket zugunsten der Medien, das vor zwei Jahren an der Urne gescheitert ist, hatte der Bundesrat für die Förderung der Online-Medien einen zusätzlichen Betrag von 30 Millionen Franken vorgeschlagen. An der Urne hatte diese Aufstockung keine Chance. 

Eine Umwidmung der heute über die weitgehend unumstrittenen Post-Rabatte gewährten 30 Millionen Franken wäre wohl kein Politikum, findet der Klein Report.