An ihrer Marathonsitzung hat die Fernmeldekommission des Nationalrats neben der heiss diskutierten Online-Förderung auch über eine Handvoll weiterer Änderungen im Postgesetz und im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) gestritten.
Mit 13 zu 10 Stimmen will die Kommission einen neuen Artikel ins RTVG aufnehmen, mit dem die Online-Textbeiträge der SRG beschränkt werden. Welche Zeichenzahl noch erlaubt sein soll, geht aus der Mitteilung des Kommissionssekretariats nicht hervor.
Weiter beantragt die Kommission ihrem Rat, dass künftig alle Institutionen, die Aus- und Weiterbildungen anbieten, finanziell unterstützt werden können. Das würde bedeuten, dass nicht mehr nur unabhängige Journalistenschulen, sondern neu auch Medienhäuser profitieren könnten.
Bei der indirekten Presseförderung zugunsten der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse will die Kommission der Bundesratsversion von 20 Millionen jährlich folgen.
Ausserdem will die Kommission Mediengutscheine für junge Erwachsene finanziell unterstützen.
Die revidierte indirekte Presseförderung, in der neu auch die Frühzustellung inklusive ist, will die Kommission auf fünf Jahre limitieren und dann nochmals über die Bücher. Genau gleich wie die Online-Förderung.