Die am Mittwoch publik gemachten Vernehmlassungsantworten der Medienunternehmen und Wirtschaftsverbände zeigen vor allem eines: Sinn und Zweck eines Leistungsschutzrechts ist hoch umstritten.
Kernargument für die Befürworterinnen und Befürworter einer neuen Regelung ist, dass die Suchmaschinen auf Kosten der Medienunternehmen einen Gewinn erwirtschafteten. Insofern sei eine Rückvergütung ein «fairer Ausgleich».
So argumentierten gemäss dem am Mittwoch online gestellten Vernehmlassungsbericht unter vielen anderen der Verlegerverband (VSM), Keystone-SDA, die NZZ, Ringier, die TX Group, Regiopress, ZT Medien, Gassmann Media, Freiburger Nachrichten, die Mitte-Partei, das Agenturnetzwerk (ASW), der Bernische Zeitungsverlegerverein (BZV), Kommunikation Schweiz (KS), Microsoft oder Telesuisse.
Die FDP variierte das Argument um einen Tick: Von den journalistischen Snippets würden nicht nur die Suchmaschinen, sondern auch die Medienunternehmen profitierten. Die Kosten aber würden unfairerweise alleine die Medienunternehmen tragen.
Gut angekommen bei den Befürworterinnen und Befürwortern ist die Absicht, für Medienunternehmen einen Vergütungsanspruch zu schaffen. Dies im Unterschied zur EU, die das Leistungsschutzrecht als Verbotsrecht ausgestaltet hat. Damit wird die Snippets-Nutzung von einer Genehmigung abhängig gemacht. Individuelle Verträge zwischen kleineren Medienunternehmen und grossen Tech-Anbietern liessen sich nur schwer umsetzen, so die Bedenken.
Von einem Leistungsschutzrecht erhoffen sich viele der Befürworter positive Auswirkungen auf den Erhalt der Medienvielfalt, da sowohl kleinere Medienunternehmen als auch Journalistinnen als Urheberinnen von einer Vergütung profitieren würden.
Auf Ablehnung stösst bei den Gegnern schon nur die Grundannahme, dass die Suchmaschinen durch die Snippets auf Kosten der Medien einen Gewinn erwirtschaften würden und sich daraus ein Marktversagen ergeben würde.
Diese Kritik kam unter anderem von der Aktion Medienfreiheit, von der Digitalen Gesellschaft, von Swico und von Google Schweiz.
Kritisiert wird weiter, dass journalistische Veröffentlichungen bereits durch das Urheberrecht geschützt seien – und Snippets die «notwendige Gestaltungshöhe» nicht erreichen würden. Und dass zu wenig bedacht werde, dass Medienunternehmen durch die Snippets von «zusätzlicher, monetarisierbarer Reichweite» profitieren würden.
Gegen das Leistungsschutzrecht stellt sich dezidiert auch die SP: Die grossen Tech-Plattformen hätten sich einen dominierenden Anteil am Werbebudgetmarkt gesichert. Dass sich Werbeeinnahmen und journalistische Inhalte fast gänzlich entkoppelt hätten, liege aber auch an den grossen Medienunternehmen selbst. So würden die grossen Verlagskonzerne gemeinsam die wichtigen Schweizer Portale für Job-, Immobilien- und Fahrzeuginserate betreiben.
Dieses «Oligopol» werde bedenkenlos ausgenutzt, um hohe Gewinnmargen zu erzielen. Dass nun genau diese grossen Verlagskonzerne, die nicht mehr Willens seien, mit den Anzeigeneinnahmen (wie früher) den Journalismus zu finanzieren, an vorderster Front Geld von den Tech-Plattformen verlangen würden, mache sie als Retterinnen des Qualitätsjournalismus wenig glaubwürdig, so die SP weiter.
Die SMG Swiss Marketplace Group (SMG), zu der Anzeigen-Portale wie homegate.ch, ImmoScout24, AutoScout24, tutti.ch oder Ricardo gehören, befindet sich im Besitz der TX Group AG (31 Prozent), der Ringier Digital AG (29,5 Prozent), des Versicherers Mobiliar (29,5 Prozent) und General Atlantic (10 Prozent).
Uneinig sind sich die Medienunternehmen nicht nur in der Frage, ob es überhaupt Bedarf nach einem Leistungsschutzrecht gibt. Auch die Konsequenzen einer allfälligen Regelung sind umstritten.
So erhoffen sich die Befürworterinnen und Befürworter den Erhalt der Medienvielfalt und der Medienqualität. Die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage befürchten dagegen, dass für Medienunternehmen «falsche Anreize» gesetzt oder die Informationsfreiheit beeinträchtigt würde.
Dass also zum Beispiel ein sensationslustiger Klick-Journalismus befördert werde. Oder dass die Websites der Medien künftig einfach gar nicht mehr in den Suchresultaten von Google und Co. erscheinen könnten.
Wenig umstritten war unter den Teilnehmenden der Vernehmlassung dagegen, dass die Vergütungspflicht nicht auf die sozialen Medien ausgedehnt werden soll.