Im Verteilkampf der Verleger haben die Kleinen einen Zwischensieg errungen: Die Fernmeldekommission des Nationalrats will an der Holdingklausel festhalten.
Sitzleder war gefragt, als sich die Fernmeldekommission des Nationalrats am Montag und Dienstag über das geplante Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien (BFOM) beugte. Laut Sitzungsplan dauerte das Feilschen mehr als zehn Stunden. In mehreren Punkten war der Entwurf des Bundesrats stark umstritten.
So etwa bei der in Artikel 2 geregelten Limitierung der Fördergelder. Mit 15 zu 9 Stimmen hat sich die Kommissionsmehrheit schliesslich dafür ausgesprochen, «den maximalen Anteil der Förderleistung am anrechenbaren Umsatz bei 60 Prozent festzulegen», wie das Kommissionssekretariat am Dienstagnachmittag mitteilte.
Dies, damit sich die Online-Medien möglichst bald selber am Markt finanzieren und nicht am Tropf der Subventionen hängen bleiben. Eine Minderheit wollte die Förderlimite bei 80 Prozent festsetzen. So hatte es ursprünglich der Bundesrat vorgeschlagen und so segnete es auch der Ständerat ab.
Nur mit einer stärkeren Förderung seien kleinere Medienanbieter in der Lage «kostendeckend» Online-Inhalte zu produzieren, argumentierte die Minderheit ohne sich durchsetzen zu können.
Weniger umstritten war eine neue Bestimmung, wonach auch Online-Medienunternehmen unterstützt werden sollen, die noch keinen Mindest-Nettoumsatz vorweisen, zumindest «während einer gewissen Startphase». Die Kommission beantragte dem Nationalrat mit 17 zu 7 Stimmen die Aufnahme dieses neuen Paragraphen.
Das weitaus heisseste Eisen, über das die Kommission stritt, war die sogenannte Holdingklausel. Daran hatte sich der Verlegerverband im Vorfeld die Pfoten verbrannt. Die Kleinverleger fühlten sich von den Grossen dominiert und formierten sich Ende Januar in der «IG kleine und mittlere Verlage».
Diese in Artikel 3 geregelte Klausel sieht vor, dass die kleinen Medienanbieter überproportional mehr gefördert werden als die grossen Verlagshäuser. Von den 30 Millionen Online-Förderung bekämen die acht grössten Anbieter, darunter Tamedia, Ringier, NZZ und auch das junge Online-Magazin «Republik», 54 Prozent. Die anderen 46 Prozent gingen dank der Holdingklausel an die rund 100 kleinen und mittleren Zeitungstitel. Dies bei einem Auflagenanteil von 23 Prozent.
Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Kommission nun dafür ausgesprochen, die Holdingklausel nicht zu streichen, wie es die Grossen verlangt hatten.
Die Minderheit hielt die Klausel für «sachlich nicht gerechtfertigt». Dies, weil «auch grössere Medienunternehmungen mit mehreren Online-Angeboten zur Angebotsvielfalt beitragen».
Aber nicht nur bei den Detailfragen muss es in der Marathonsitzung heiss zu und her gegangen sein. Die Online-Förderung ist überhaupt ganz grundsätzlich auf dem Prüfstand. Und wäre um ein Haar gekippt worden.
Mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnte es eine knappe Mehrheit der Kommissionsmitglieder ab, das neue Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien aus der Vorlage zu streichen.
Die unterlegene Minderheit hält die staatliche Online-Förderung per se für einen «unnötigen Eingriff in einen gut funktionierenden Markt».
Kaum umstritten war, dass die Online-Förderung auf fünf Jahre befristet werden soll. «Längerfristig sollen neue Systeme der Medienförderung geprüft werden.»