Content:

Donnerstag
15.03.2018

Vermarktung

Die privaten Medien erhalten Parteistellung

Die privaten Medien erhalten Parteistellung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) muss das SRG-Zulassungsverfahren zu Admeira neu aufrollen. Dies, nachdem das Bundesgericht nach langem Juristen-Pingpong die Parteistellung der Verleger endgültig anerkannt hat, wie der Verband Schweizer Medien (VSM) am Mittwoch mitteilte.

Konkret müssen die negativen Folgen des Vermarktungsunternehmens auf den Schweizer Medienmarkt nun vertieft geprüft werden - und zwar unter Mitsprache der direkt betroffenen Verleger.

Rückblende: Am 17. August 2015 informierten SRG, Swisscom und Ringier über die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens für die Vermarktung ihrer gebündelten Medieninventare. Die privaten Medienhäuser laufen seither Sturm gegen das Unterfangen. Denn aus ihrer Sicht verzerrt die Beteiligung der gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehgesellschaft an Admeira den Wettbewerb und beschränkt die Privaten so in ihren Entfaltungsmöglichkeiten erheblich.

Dennoch gaben das Uvek beziehungsweise das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) grünes Licht für das Konglomerat mit SRG-Beteiligung. Fast ein Dutzend Medienhäuser, vertreten vom Verband Schweizer Medien (VSM), klagten vorerst vergeblich darauf, im Verfahren als Partei anerkannt zu werden und sich so fundiert zu den potenziell schädlichen Folgen von Admeira äussern zu können. Das Uvek verweigerte den Verlegern die Akteneinsicht.

Die Wende zugunsten der Privaten zeichnete sich im Herbst 2016 ab: Am 29. September verfügte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Parteistellung den Verlegern unrechtmässig aberkannt wurde. Doch die SRG zog juristisch betrachtet alle Register. «Die SRG zog das Verdikt weiter und wollte so die Parteistellung der privaten Medien untersagen», blickt der VSM zurück.

Am Mittwoch teilten die Verleger mit, dass das Bundesgericht und somit die definitiv letzte Instanz die Parteistellung der Medienhäuser bestätigte. Bakom und Uvek müssen deshalb das SRG-Zulassungsverfahren neu aufrollen. VSM und die Mitstreiter erhalten nun die lang erkämpfte Akteneinsicht und dürfen sich auf dieser Grundlage fundiert zu den Admeira-Auswirkungen äussern.