Es bleibt dabei: Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften soll verboten werden, wie es die angenommene Tabakwerbeverbotsinitiative vorsieht.
Eine Abschwächung des Verbots, wie es die vorberatende Kommission vorschlug, verwarf der Ständerat am Donnerstag nach einer emotional geführten Debatte schliesslich mit 22 gegen 17 Stimmen knapp.
Die Lockerung hätte vorgesehen, dass Werbung erlaubt bleibt in Publikationen, die mehrheitlich über Abonnemente an Erwachsene vertrieben werden.
Mehrere Ständeräte beriefen sich auf den Wortlaut des Initiativtextes. Der Berner Ständerat Hans Stöckli sprach von einem «groben Verfassungsbruch», sollte das Werbeverbot im Print aufgeweicht werden.
In anderen Punkten beschloss die kleine Kammer aber Ausnahmen, zum Beispiel sollen Promotionsmassnahmen im öffentlichen Raum erlaubt bleiben.