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Mittwoch
31.01.2024

TV / Radio

Mit 12 zu 11 Stimmen stemmt sich die nationalrätliche Fernmeldekommission dagegen die SRG der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu unterstellen... (Bild © SRG)

Mit 12 zu 11 Stimmen stemmt sich die nationalrätliche Fernmeldekommission dagegen die SRG der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu unterstellen... (Bild © SRG)

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) soll nicht der Finanzaufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) unterstellt werden. Die Fernmeldekommission des Nationalrats hat sich ganz knapp gegen einen entsprechenden Vorstoss ausgesprochen.

Die vom ehemaligen Nationalrat Marco Romano lancierte Forderung will die politische Kontrolle über die SRG-Finanzen ausbauen. Dies begründete der Tessiner Mitte-Nationalrat bei Lancierung seiner parlamentarischen Initiative im Dezember 2022 mit der «finanziellen Bedeutung», der «umfangreichen Tätigkeiten», dem «grossen öffentlichen Interesse» und der «aktuellen politischen Diskussionen» rund um die SRG.

Die Finanzkontrolle hätte als unabhängige Stelle die Möglichkeit, bei der SRG «risikobasierte» und mit der Geschäftsführung zusammenhängende «Finanzaufsichtsprüfungen» durchzuführen, so Romano weiter.

Nach dem Einholen von Zusatzinformationen bei der Verwaltung hat die nationalrätliche Fernmeldekommission am Dienstag nun die Diskussion über den Vorstoss fortgesetzt. Mit 12 zu 11 Stimmen empfiehlt das vorberatende Gremium ihrem Rat nun äusserst knapp, die Forderung nicht zu unterstützen.

Die Mehrheit war der Ansicht, dass die heutigen Bestimmungen über die Finanzaufsicht der SRG keine erkennbaren Lücken aufweisen und dass die Regelungen des RTVG alle verfassungsrechtlich gebotenen Schutzmechanismen enthalten würden, «um die SRG vor staatlicher Einflussnahme auf die Programmgestaltung via staatliche Finanzaufsicht zu schützen», wie aus einer kurzen Mitteilung des Kommissionssekretariats hervorgeht. 

Die unterlegene Minderheit dagegen war der Meinung, dass auch andere Organisationen, denen der Bund die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen hat, der Finanzaufsicht durch die EFK unterstellt sind. Mit der SRG solle man es nicht anders halten.

Die eidgenössischen Gerichte unterstehen zum Beispiel der Finanzaufsicht der EFK.

Und auch im Ausland siehts teils anders aus: «Auch in unseren Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich wird der Rundfunk kontrolliert, unter strikter Beachtung der Programmautonomie. Dies gilt übrigens auch für die British Broadcasting Corporation (BBC), die weltweit für ihre Unabhängigkeit anerkannt ist», wird die von Mitte-Chef Gerhard Pfister bei der Abwahl seines Parteikollegen übernommene Vorlage weiter begründet.

Die erwähnten Kontrollen des Rundfunks in den Nachbarländern fokussieren auf die Bereiche Organisation, Bilanzierung sowie Infrastruktur und Beschaffungen. Geprüft wird aber beispielsweise auch die Frage, ob der Rundfunk in Krisenfällen sendetauglich wäre.