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Dienstag
07.05.2024

TV / Radio

Aus zwei Vorstössen wird einer: Die Regulierung der SRG auf dem Produktionsmarkt bleibt umstritten... (Bild: © SRG)

Aus zwei Vorstössen wird einer: Die Regulierung der SRG auf dem Produktionsmarkt bleibt umstritten... (Bild: © SRG)

Der Ende 2023 aus dem Nationalrat ausgeschiedene FDP-Politiker Kurt Fluri hinterliess gleich zwei Vorstösse, mit denen der Auftritt der SRG auf dem audiovisuellen Produktionsmarkt geregelt werden soll.

Nachdem vorige Woche die Fernmeldekommission des Nationalrats eines der beiden Dossiers dem Schredder übergeben hat, wurde es am Dienstag nun auch von der Schwesterkommission der kleinen Parlamentskammer ad acta gelegt.

Das kassierte Dossier trägt den umständlichen Namen «SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie. Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden». 

Lanciert hatte es der Solothurner FDP-Mann 2016. Er wollte die SRG gesetzlich verpflichten, bei den Auftragsproduktionen und den filmtechnischen Dienstleistungen «mit der veranstalterunabhängigen filmtechnischen audiovisuellen Industrie der Schweiz zusammenzuarbeiten und insbesondere einen definierten Teil ihres Produktionsbedarfs durch Auftragsvergabe an unabhängige Anbieter in der Schweiz zu decken».

Nun hat die Fernmeldekommission des Ständerats ihrem Rat empfohlen, die Motion einzustampfen. Dies, weil die Schwesterkommission des Nationalrats letzte Woche den Vorstoss «Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt» – von Kurt Fluri 2022 eingereicht – in die Hand genommen und entschieden hat, einen Vorentwurf zu einem Gesetz auszuarbeiten. 

Damit werde auch das Anliegen des älteren Vorstosses von 2016 erfüllt, argumentierte die Kommission, wie aus einer Medienmitteilung vom Dienstag hervorgeht.

Das fanden jedoch nicht alle. Der Entscheid zum Schreddern fiel bei Patt von 4 zu 4 durch Stichentscheid der Präsidentin Marianne Maret.

Der nun aufgegriffene Vorstoss will ins Radio- und TV-Gesetz hineinschreiben, wozu die SRG neu «beizutragen» habe, nämlich zur «Entfaltung und Stärkung einer veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie sowie zur Förderung der Vielfalt der Programmproduktion in der Schweiz, namentlich durch Produktions- und Dienstleistungsaufträge, die durch unabhängige schweizerische Anbieter der audiovisuellen Industrie wie Produzenten audiovisueller Inhalte, technische Betriebe und Techniker, grossmehrheitlich in der Schweiz verarbeitet und erbracht werden».