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Mittwoch
09.01.2019

TV / Radio

SRF will Buchverkauf «indirekt fördern»

SRF will Buchverkauf «indirekt fördern»

Gesponserte SRG-Sendungen dürfen nicht zum Einkaufen beim Sponsor anregen, sagt das Gesetz. «Buchzeichen» auf Radio SRF 1 bespricht neue Bücher und wird teils vom Buchhändler Ex Libris gesponsert. Ob dies gesetzeskonform ist, ist unklar.

«SRF 1 Buchzeichen, präsentiert von Ex Libris, Ihr Online-Shop für Bücher und E-Books, exlibris.ch», lautet das Billboard, das im Vor- und Abspann der Radiosendung abgespielt wird.

Unter den jüngeren «Buchzeichen»-Ausgaben wird etwa jede dritte bis vierte gesponsert: Die Ausgaben vom 4. Dezember, vom 13. November, vom 16. Oktober und jene vom 25. September sind alle von Ex Libris gesponsert und mit dem genannten Billboard versehen worden. Die übrigen Sendungen waren ohne Sponsor.

Gestört am Ex-Libris-Sponsoring hatte sich ein Buchhändler. Nach der «Buchzeichen»-Ausgabe zum Kriminalroman «Junger Mann» von Wolf Haas beanstandete er beim Ombudsmann grundsätzlich, dass das SRF eine Kultursendung sponsern lässt. 

«Es dürfte Ihnen bewusst sein, dass die hunderten von kleinen, unabhängigen Buchhandlungen, zu denen wir ebenfalls gehören, nie die Möglichkeit hätten, eine Sendung bei SRF zu subventionieren», schrieb der Buchhändler dem Ombudsmann Roger Blum.

Gesetzlich geregelt wird das Sponsoring von SRG-Sendungen im Paragraph 12 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Dort steht unter anderem, dass gesponserte Sendungen «weder zum Abschluss von Rechtsgeschäften über Waren oder Dienstleistungen der Sponsoren oder von Dritten anregen noch Aussagen werbenden Charakters über Waren und Dienstleistungen enthalten dürfen».

Kaum einzuhalten scheint diese gesetzliche Einschränkung für ein Format wie «Buchzeichen»: Die Sendung bespricht ausführlich neu erschienene Bücher, die in den Buchhandlungen ausliegen oder eben in den Online-Shops wie Ex Libris prominent platziert werden. 

Der Ombudsmann dazu: «Wenn ein Buch positiv besprochen wird oder wenn das Gespräch mit dem Autor die Neugierde anstachelt, dann dürfte eine solche Sendung zum Buchkauf anregen, also im Interesse des Sponsors liegen, der in der Regel ja Bücher verkauft», schrieb Roger Blum in seiner Stellungnahme, datiert vom 19. Dezember.

Für die kritisierte SRF-Sendung nahm Heidi Ungerer, publizistische Leiterin von Radio SRF 1, Stellung: Nicht erlaubt beim Sponsoring sei der «direkte Aufruf zum Kauf». Sendungen wie «Buchzeichen» oder «Literaturclub» würden das Medium Buch und somit auch dessen Verkauf nur «indirekt fördern». Wo genau die Bücher dann gekauft würden, entschieden die Konsumenten selber.

Im beanstandeten Fall des Kriminalromans von Wolf Haas ist nicht der herausgebende Verlag Hoffmann & Kampe Sponsor der Sendung. Aber mit Ex Libris sei es «immerhin ein Unternehmen, das Bücher verkaufen wolle. Ob dies gesetzeskonform ist, wäre durch die zuständige Aufsichtsinstanz zu überprüfen», so der Ombudsmann Roger Blum weiter.

Zuständig ist das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Dort hat man von der Beanstandung bis dato noch nichts gehört, wie Pressesprecher Francis Meier am Dienstag gegenüber dem Klein Report sagte. 

In der Beurteilung durchs Bakom wird wichtig sein, was der Gesetzgeber genau meinte, als er ins RTVG schrieb, gesponserte Sendungen dürften nicht zu Käufen beim Sponsor «anregen». Zu den Kriterien, wie das Bakom das Wörtchen «anregen» auslegt, gab die Behörde keine Auskunft. 

Das Billboard von Ex Libris wird auch nach dem Sendetermin on air auf den online abrufbaren «Buchzeichen»-Podcasts abgespielt. Darauf angesprochen, ob das nicht gegen das Online-Werbeverbot der SRG verstosse, verwies der Bakom-Sprecher gegenüber dem Klein Report auf die Radio- und TV-Verordnung (RTVV).

«Im Programm ausgestrahlte Sendungen, die zum Abruf bereit gehalten werden, müssen mit der dazugehörigen Sponsornennung angeboten werden», steht dort in Artikel 23. Laut Meier diene diese Regel der Transparenz.