Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Sendung «Forum» von Radio Télévision Suisse (RTS) einstimmig gutgeheissen. Dabei ging es um die Ständeratswahlen im Kanton Genf.
Zehn Tage vor dem zweiten Wahlgang vom 12. November im Kanton Genf informierte Radio RTS darüber in der Politsendung «Forum». Von den sechs Kandidierenden wurden aber nur vier in die Debatte eingeladen. Zwei Damen blieben aussen vor.
Eine dieser nicht berücksichtigten Kandidatinnen der Liste «Liberté - Le Peuple d’abord» erhob danach gegen ihren Ausschluss Beschwerde. Mit Erfolg: Die UBI-Mitglieder betonten in der Beratung, es werde in der Sendung der falsche Eindruck erweckt, dass es nur vier Kandidierende für die zwei Ständeratssitze gibt.
Die beiden Kandidatinnen der Liste «Liberté – Le Peuple d’abord» blieben gänzlich unerwähnt. Dies verletzt die programmrechtlichen Informationsgrundsätze mit den erhöhten journalistischen Sorgfaltspflichten in der sensiblen Periode vor Wahlen.
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die beiden Kandidatinnen an anderer Stelle im Programm von Radio RTS kurz vorgestellt wurden, wie sich die Redaktion in ihrer Stellungnahme zu verteidigen versuchte.
Die UBI hat aber die Beschwerde ohne Gegenstimme gutgeheissen.