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Freitag
04.02.2022

TV / Radio

Delikat: Die UBI kritisiert unter anderem die «gravierende und unzureichend belegte Kritik im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung älterer Personen». (Bild © Wikipedia)

Delikat: Die UBI kritisiert unter anderem die «gravierende und unzureichend belegte Kritik im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung älterer Personen». (Bild © Wikipedia)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Radio Télévision Suisse (RTS) einen Rüffel erteilt: Ein Beitrag der Nachrichtensendung «Le 19h30» war nicht sachgerecht. Es ging um die schwedische Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus.

Am 23. August 2020 strahlte Fernsehen RTS in der Nachrichtensendung «Le 19h30» einen knapp fünf Minuten dauernden Beitrag über die umstrittene schwedische Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus aus. Gemäss RTS-Website hiess der Beitrag «Face au coronavirus, la stratégie suédoise montre ses limites».

Ein Zuschauer beschwerte sich, der Beitrag enthalte unrichtige Informationen, berufe sich auf problematische Quellen und sei tendenziös. In der laut UBI «kontrovers verlaufenen Beratung» erachtete eine Mehrheit der UBI-Mitglieder die Beschwerde als begründet.

Ausschlaggebend war die «generell tendenziöse Darstellung» der schwedischen Strategie sowie die «gravierende und unzureichend belegte Kritik im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung älterer Personen».

Teil der gleichen «Le 19h30»-Sendung bildete auch ein Beitrag über die aktuelle Covid-19-Situation in der Schweiz und in den Nachbarländern. Der Beschwerdeführer monierte dabei vor allem, das Publikum habe die vermittelten Zahlen nicht korrekt einordnen können. 

«Eine Mehrheit der UBI-Mitglieder ist jedoch zum Schluss gekommen, dass die präsentierten Zahlen den Tatsachen entsprachen», schreibt das Gremium am Donnerstagabend.

Aufgrund seines beträchtlichen Vorwissens habe das Publikum auch um die Bedeutung der Zahlen gewusst und sei deshalb nicht in die Irre geführt worden.

Von diesseits des Röstigrabens hatte sich ein Teil der Sendung «News Aktuell» von Radio SRF 4 vom 19. August 2021 an der öffentlichen Zoom-Beratung der UBI zu verantworten. Der rund achtminütige Beitrag dreht sich um das Rechtssystem des Islam, die Scharia. Dazu und insbesondere zur Rolle der Frau wurde der Islamwissenschaftler Reinhard Schulze in einem Gespräch befragt. 

In der gegen den Beitrag erhobenen Popularbeschwerde wurde unter anderem gerügt, wichtige Informationen zur Scharia und zum Experten seien nicht erwähnt worden.

In der Beratung ist die UBI zum Schluss gekommen, dass gewisse Aspekte der Scharia zwar umfassender hätten abgehandelt werden können. «Aufgrund der differenzierten Einschätzungen des korrekt und hinreichend vorgestellten Experten konnten sich die Zuhörenden aber eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden.»

Erkennbar sei insbesondere auch gewesen, dass es sich bei den vom Beschwerdeführer beanstandeten Aussagen nicht um Fakten, sondern um die Meinung eines anerkannten Islamwissenschaftlers handelt.