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Montag
23.07.2018

Medien / Publizistik

Staatlich finanzierte Information

Staatlich finanzierte Information

17 Euro 50 pro Monat zahlt jeder Haushalt in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dagegen haben der Autovermieter Sixt und mehrere Privatleute geklagt. Doch das Bundesverfassungsgericht hält diese Abgabe für verfassungskonform. Lediglich die Abgabepflicht für Zweitwohnungen fällt dahin.

Medienexpertin Regula Stämpfli kommentiert für den Klein Report ein für ganz Europa aufsehenerregendes Urteil.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe begründet sein Urteil zu Gunsten des Rundfunkbeitrags damit, dass es um «die Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Abgabe» gehe. Karlsruhe findet den Rundfunk-Beitrag, der im vergangenen Jahr knapp 8 (!) Milliarden Euro in die Kassen der öffentlich-rechtlichen Anstalten gespült hat, also korrekt.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Einwand ab, dass rund 90 Prozent dieses Geldes von privaten Nutzern stammen und die Abgabe also durchaus als Steuer bezeichnet werden könnte, für die der Bund zuständig sein müsste – und nicht die Länder. Auch dass die Abgabe arg an mittelalterliche Kopf- und Haushaltssteuern erinnere, war dem Bundesverfassungsgericht keine Rede wert. 

Das Urteil aus Karlsruhe zeigt: Staatlich finanzierte Information wird nach dem Brexit, der Wahl von Donald Trump und den rechtspopulistischen Wahlerfolgen in Europa gewissermassen mit der Demokratie gleichgesetzt. Dies ist demokratietheoretisch äusserst bedauerlich, denn Demokratie wird nicht von oben garantiert, sondern von unten organisiert.

Auch punkto Informationen sollte der bürgerliche Rechtsgrundsatz der «Freiheiten zum Staat» und «Freiheiten vom Staat» gelten. Dies hiesse, dass Information – unabhängig vom Staat – auch allen zu gleichen Teilen zugänglich gemacht wird. Und genau das wäre mit dem Internet heute durchaus möglich.

Information ist auch nicht in erster Linie deswegen unabhängig, weil sie öffentlich-rechtlich ist: Sie ist dann demokratisch, frei und unabhängig, wenn sie all den unterschiedlichen Stimmen gerecht wird. Information ist wie Bildung, die allen zugänglich sein sollte und in der alle Karriere machen können – unabhängig von Stand, Vitamin B, Staatsnähe, Filz oder sonstigen undemokratischen Kriterien. Das ist die demokratische Chancengleichheit, die nun von allen Seiten bedrängt wird.  

Auf lange Sicht bleibt die Staatsnähe der öffentlich-rechtlichen Journalistinnen und Journalisten in der Schweiz und in Deutschland nämlich ein Problem. Dies nicht nur auf individueller, sondern auch auf Management-Ebene: Die Arroganz, wie die SRG seit dem Nein zu No-Billag regiert, spricht für sich.

Hinzu kommt, dass die Öffentlich-Rechtlichen trotz Internet eine riesige Macht auf die Themensetzung und auf die Art und Weise, wie politische Fragen behandelt werden, ausüben. In den vergangenen Jahren hat sich etwa gezeigt, dass besonders die gängigen Infotainment-Talkformate mit der Themensetzung und der Expertenauswahl den Aufstieg der Rechtspopulisten begünstigt haben.

Dies anerkannte auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, indem es festhielt, dass der Auftrag für die Öffentlich-Rechtlichen darin bestehe, «ohne Druck zu Marktgewinnen die Wirklichkeit unverzerrt darzustellen». 

Mal sehen, ob das passiert. Denn selbst öffentlich-rechtliche Formate dienen oft nicht in erster Linie der politischen Willensbildung und Information, sondern dem Verkauf der Moderatoren, der eigenen Umfragen und Fernsehexperten. Kurz: Öffentlich-rechtlich wird oft Politik betrieben, statt über sie berichtet.

In der Schweiz kommt noch etwas hinzu: Journalistinnen und Journalisten, die auch gerne mal bei der SRG arbeiten möchten oder Angestellte, die ihren Job nicht riskieren wollen, werden den Teufel tun, eine unabhängige, kritische, politisch aber eminent wichtige journalistische Rolle wahrzunehmen, die sich ab und an auch gegen die SRG (oder die Medienministerin) stellt.

Die von oben herab beschlossenen Umzugpläne der SRG, ausgerechnet das Radiostudio in Bern nach Zürich zu verlegen, sprechen Bände. Ebenso hat die Umzugsgeschichte gezeigt, wie restriktiv der Arbeitgeber SRG ist, wenn es um freie Meinungsäusserung innerhalb seines Betriebs geht.