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Montag
20.10.2025

TV / Radio

Die Fernmeldekommission des Ständerats hat mit 11 zu 1 Stimmen beschlossen, dass Artikel 44, Absatz 4 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) gestrichen werden soll.

Der schon länger umstrittene Paragraf verlangt im Wortlaut, dass «ein Veranstalter beziehungsweise das Unternehmen, dem er gehört, maximal zwei Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen erwerben» kann. 

Der Bundesrat kann aber «Ausnahmen für die Einführung neuer Verbreitungstechnologien» vorsehen.

Die ständerätliche Kommission hat sich nun der Meinung des Nationalrats angeschlossen und beantragt ihrem Rat die ersatzlose Streichung des Paragrafen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Das Geschäft kommt in der Wintersession ins Plenum.