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Mittwoch
09.12.2020

TV / Radio

2019 flossen 1,2 Millionen Franken aus doppelbesteuerten Arbeitsgemeinschaften in den Gebührentopf. (Bild © parlament.ch)

2019 flossen 1,2 Millionen Franken aus doppelbesteuerten Arbeitsgemeinschaften in den Gebührentopf. (Bild © parlament.ch)

Ohne ein Gegenvotum hat am Dienstag auch der Ständerat beschlossen, dass Arbeitsgemeinschaften ab 2021 keine Radio- und TV-Gebühr mehr bezahlen müssen.

Am Montag war die Änderung des Radio- und TV-Gesetzes schon ohne Widerstand vom Nationalrat abgesegnet worden.

Damit entfällt die Doppelbesteuerung von Unternehmen, die zum Beispiel zur Abwicklung gemeinsamer Grossaufträge Arbeitsgemeinschaften gründen. 

Da sich die Radio- und TV-Abgabe am Unternehmensregister der Mehrwertsteuer orientiert, waren solche Arbeitsgemeinschaften wie ihre Mutterunternehmen ebenfalls der Abgabepflicht unterworfen worden. 

Das soll mit dem unumstrittenen Entscheid nun rückgängig gemacht werden. Sie entspreche «nicht dem Willen des Gesetzgebers», wie FDP-Ständerat Hans Wicki am Dienstag betonte. Sie ist demnach ein gesetzgeberischer Fehler.

Damit folgen beide Räte einer Motion, die die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats im April eingereicht hatte. 

Im Jahr 2019 zahlten die 1250 erfassten Arbeitsgemeinschaften laut den Bundesbehörden insgesamt 1,22 Millionen Franken in den Gebührentopf ein.