Nach einer fünfstündigen Marathondebatte hat der Nationalrat am Dienstag Verbote für Tabakwerbung beschlossen. Die Einschränkungen gehen etwas weniger weit als die Beschlüsse des Ständerats.
Die Werbeverbote für Zigaretten sind seit Jahren ein Streitpunkt. 2016 wies das Parlament einen ersten Gesetzesvorschlag an den Bundesrat zurück, vor allem wegen den darin vorgesehenen Werbeverboten.
Nachdem der Bundesrat in seinem neuen Gesetzesentwurf auf Werbeverbote verzichtet hatte, passte dies nun aber dem Ständerat nicht mehr. Und so baute die kleine Kammer im letzten Herbst wiederum entsprechende Verbote in den Text ein.
Über diese Werbeverbote hat der Nationalrat am Montag und Dienstag ausführlich gestritten. Und zum Teil grünes Licht gegeben.
Geht es nach dem Willen des Nationalrats, soll Tabakwerbung in der Presse nicht grundsätzlich verboten werden. Sie soll nur verboten sein in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen sowie auf Internetseiten, «die für Minderjährige bestimmt sind».
Das Werbeverbot nur auf eine Zielgruppe einzuschränken, sei «schwer praktikabel», meinte die SP-Nationalrätin Yvonne Feri, «auch wenn gesagt wird, dass junge Leute beispielsweise gewisse Zeitungen nicht kaufen würden».
«Erinnern Sie sich an die Werbung von Marlboro oder Camel? Sogar ich war als junge Frau beeindruckt davon und hatte das Gefühl: Wow, ich sollte diese Zigis auch rauchen, dann geht mein Leben in die richtige Bahn!»
Die Zürcher FDP-Politikerin Regine Sauter fand es dagegen «komisch», dass man den Zeitungen Einnahmen via Tabakinserate verwehren wolle, «während man auf der anderen Seite wieder mit grosszügigen Medienförderungsprogrammen ans Werk gehen will. Dahinter kann ich keine Logik erkennen.»
Praktisch ganz verboten werden sollen Tabakwerbung im Kino und auf öffentlichem Boden. Und auch Plakatwerbung auf privaten Grundstücken, die von der Strasse aus «einsehbar» ist, soll nicht mehr erlaubt sein.
Dies sei «totaler Unsinn», ärgerte sich der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner. «Also bitte: Dass ein Plakat nicht auf öffentlichem Grund aufgestellt werden darf, reicht doch. Wenn man dann aber schreibt, man dürfe es zwar auf privatem Grund aufstellen, aber nur, wenn es dann nicht vom öffentlichen Grund aus eingesehen werden könne, wirft das die Frage auf, wozu man denn ein Plakat macht.»
Unter das Verbot fällt auch Tabakwerbung in und an öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in und an öffentlichen Gebäuden.
Ähnlich wie bei der Tabakwerbung in der Presse soll das Sponsoring der Tabakkonzerne nur für Events verboten werden, die ein minderjähriges Publikum ansprechen. Oder wenn die Veranstaltungen international ausgerichtet sind.
Ausgeklammert aus den strengeren Werbeverboten, wie sie der Ständerat beschlossen hatte, hat der Nationalrat durch einen Einzelantrag des CVP-Politikers Thomas Rechsteiner die «persönlich ausgeführte Verkaufsförderung» von Zigarren und Zigarillos ausgeklammert. Degustationen und Promotion dieser Luxusstücke bleiben damit erlaubt.
Während der Ständerat von Tabakkonzernen noch verlangt hatte, die Werbeetats offenzulegen, war der Nationalrat auch in diesem Punkt grosszügiger und strich diese Meldepflicht.
Zu unterschiedlichen Schlüssen kamen die beiden Räte auch bei den Kompetenzen, die sie den Kantonen geben wollen. Nach dem Ständerat sollen sie strengere Werbeverbote erlassen können, was dem Nationalrat am Dienstag zu weit ging. Er hat den Paragrafen aus dem Gesetz gekippt.
Nun geht der Ball zurück an den Ständerat. Das Parlament steht unter Druck. Eine Volksinitiative ist hängig, die ein rigoroses Verbot von Tabakwerbung fordert.