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Dienstag
20.08.2024

Medien / Publizistik

«Für Angebotsvielfalt kann nur der Markt sorgen», sagt SVP-Mann Gregor Rutz... (Bild © parlament.ch)

«Für Angebotsvielfalt kann nur der Markt sorgen», sagt SVP-Mann Gregor Rutz... (Bild © parlament.ch)

Eine neue Motion will den elektronischen Medien unter die Arme greifen. Dafür sollen die Gelder der indirekten Presseförderung reduziert oder sogar ganz gestrichen werden. 

Darauf angesprochen, was dagegen spreche, das Print-Privileg der Zeitungsverleger zu knacken und die bisherigen Fördergelder gemäss der technologischen Entwicklung neu zu verteilen, sagte Nationalrat Gregor Rutz gegenüber dem Klein Report: «Diese Forderung ist verfassungswidrig: Der Bund hat keine Kompetenz zur Medienförderung. Er ist zuständig für die Gesetzgebung betreffend Radio und Fernsehen und hat dabei auf die Stellung anderer Medien – ‚vor allem der Presse‘ – Rücksicht zu nehmen.» 

Die Forderung, dass der Bund die Medien fördern soll, ist alt. Und sie ist wiederholt gescheitert. Gregor Rutz erinnert an den Entwurf zu einem Presseförderungsartikel von Nationalrat Leo Schürmann, der 1975 abgelehnt wurde. Und an ein entsprechendes Projekt unter Bundesrätin Elisabeth Kopp 1986. 2004 kursierte in Bern eine ähnliche Idee im Nachgang zur Totalrevision der Bundesverfassung. 

Auch die Forderung von alt Nationalrat Filippo Lombardi, den Verfassungsartikel 93 von Radio und TV zu einem allgemeinen «Medienartikel» zu erweitern, kam in Parlament und auch in der Medienbranche nicht gut an, wie der Klein Report ausführlich berichtete.

Dass die nationalrätliche Fernmeldekommission nun Massnahmen zur Medienförderung beschliessen wolle, ohne dass zuerst eine Verfassungsänderung thematisiert werde, sei ein «eigentlicher Skandal», sagt SVP-Nationalrat Rutz weiter zum Klein Report. 

«Es ist eine Unsitte der heutigen Zeit, dass man alle möglichen Kompetenzen in die Verfassung hineininterpretiert. Es geht nicht an, dass der Bund sich mit Subventionen und Auflagen in den Wettbewerb einmischt und so Marktverzerrungen provoziert. Wenn man im Bereich der Medienförderung etwas machen will, braucht das zwingend eine Verfassungsänderung, insbesondere bei den elektronischen Medien.»

Etwas anderes sei die indirekte Presseförderung. Diese basiere auf dem Postgesetz und betrifft lediglich die Zustellpreise der Post. Die Post wiederum ist ein Staatsbetrieb und muss Dienstleistungen im öffentlichen Interesse erbringen. 

«Das ist schon seit Jahrzehnten so. Mit dieser Massnahme werden aber nicht die Medien gefördert, sondern es geht um die Vergünstigung des Vertriebs von Druckerzeugnissen. Diese Frage stellt sich im Bereich der elektronischen Medien nicht», so Gregor Rutz weiter.

Die zentrale Forderung der Anfang Juli von der grünliberalen Zürcher Nationalrätin Barbara Schaffner angestossenen Motion, die Medienförderung «kanalunabhängig» zu gestalten, wird in der medienpolitischen Debatte seit Jahren diskutiert. 

Gregor Rutz hält davon «gar nichts». Für Angebotsvielfalt kann ihm zufolge nur der Markt sorgen. «Staatliche Medienförderung führt immer zu Abhängigkeiten. Wer zahlt, befiehlt. Darum ist klar: Wenn der Staat Geld verteilt, muss er Bedingungen definieren und Qualitätskontrollen durchführen. Die Verwaltung definiert dann, was gute Qualität ist und was nicht.» 

Gleichzeitig würden die Geldempfänger «bequem» und richteten ihre Tätigkeit nicht mehr nach den Kundinnen und Kunden aus, sondern nach dem Geldgeber. Deshalb sei im Februar 2022 das Medienförderungspaket an der Urne gescheitert. 

«Mit staatlichen Subventionen würden Medien herangezüchtet, die nicht überlebensfähig sind und nie auf eigenen Beinen stehen können», sagt Rutz.

Der SVP-Politiker wünscht sich eine Grundsatzdebatte. Die Medienpolitik ist für ihn in alten Denkmustern verhaftet. Diese Debatte müsse «über den Leistungsauftrag und die neue SRG-Konzession stattfinden», so der SVP-Politiker – und zwar bevor über die Initiative «200 Franken sind genug!» zur Senkung der Serafe-Gebühren diskutiert und entschieden werde. 

«Ich hoffe, das Parlament hat die Kraft und der Bundesrat das Einsehen, an diesem Zeitplan festzuhalten.»