Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch und das Recherche-Team Reflekt haben sich für eine Recherche zusammengetan: An 552 Gemeinden sind Zugangsgesuche für «Wohnen am Limit» gestellt worden.
Ziel der Recherche zu Mietkosten von Sozialhilfebeziehenden war, dass die Gemeinden die geltenden Mietzins-Richtlinien der Sozialhilfe bekanntgeben.
«Die Gesuche um Zugang zu einem amtlichen Dokument wurden sowohl von grossen Stadtverwaltungen wie Aarau oder Solothurn als auch von Kleinstgemeinden mit 230 Einwohnenden bearbeitet», schreibt der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch dazu. Dabei sei es zu einem Austausch mit Gemeindeschreibern, Sozialdiensten und verantwortlichen Gemeinderätinnen gekommen.
Die Anfragen basierten auf den Öffentlichkeitsgesetzen. Einzelne Gemeinden seien sich nicht bewusst gewesen, dass sie gestützt auf das Gesetz grundsätzlich zur Herausgabe des amtlichen Dokuments verpflichtet sind. Die Zürcher Gemeinde Hüntwangen weigerte sich kategorisch, an der angeblichen «Umfrage» teilzunehmen, lieferte die Daten zu den Mietzinsrichtlinien jedoch nach Ablauf der Frist als letzte Gemeinde, resümiert der Verein.
Die Aufarbeitung und Visualisierung der Daten zeige, dass viele Gemeinden ihre Richtlinien seit Jahren nicht angepasst hätten.
Die festgelegte Obergrenze unterscheide sich teils stark: «Die Mietlimiten für eine vierköpfige Familie reichen von 935 bis 2250 Franken (exkl. Nebenkosten). Auch unter Berücksichtigung der marktüblichen Mietzinsniveaus ergibt sich eine grosse Bandbreite», rechnet Öffentlichkeitsgesetz.ch vor, das die Befragung zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 mit dem Team Reflekt durchgeführt hat.
Das Projekt entstand im Rahmen des Regionen-Projekts von Öffentlichkeitsgesetz.ch und in Kooperation mit den Redaktionen von «Der Landbote», «Tages-Anzeiger» «Limmattaler Zeitung», «Aargauer Zeitung», «Solothurner Zeitung» und «bz - Zeitung für die Region Basel».
Finanziert wurde die als «Regionen-Projekt» bezeichnete Recherche von der Stiftung Mercator Schweiz, der Volkart Stiftung und der Gottlieb und Hans Vogt-Stiftung.
«Das Projekt zielt auf eine gute Umsetzung der Öffentlichkeitsgesetze in den Kantonen ab. Im Rahmen des Projekts werden Medienschaffende geschult und der Dialog zwischen Verwaltungen und Medien wird gefördert», schreibt der Verein zu den Zielen. «Gemeinsam mit Medien und Verwaltung wurde ein Leitfaden für eine praxistaugliche Umsetzung der Öffentlichkeitsgesetze erarbeitet.»