Kaum ein Thema beherrscht die Medien zurzeit so sehr wie das Rentenalter. Klar ist eigentlich nur, dass im Herbst das Volk an der Urne über die geplante AHV-Reform abstimmen wird. Schon jetzt gehen aber viele davon aus, dass das Rentenalter der Frau von aktuell 64 auf 65 Jahre angehoben wird und dass es dereinst sogar ein generelles Rentenalter von 67 Jahren für alle geben wird.
Wie handhaben die Schweizer Medienhäuser das Rentenalter? Der Klein Report hat eine Umfrage gemacht und folgende Fragen gestellt: Wann können sich Mitarbeiter frühestens pensionieren lassen? Wo liegt die Obergrenze? Gibt es Ausnahmen bei der Pensionsregelung? Die Antworten zeigen, dass die Pensionierungsregelung bei den Schweizer Medienhäusern sehr unterschiedlich ist.
Die Mitarbeitenden von Tamedia werden im Alter von 65 Jahren (Männer) beziehungsweise 64 Jahren (Frauen) ordentlich pensioniert, erklärt Nicole Bänninger, Medienverantwortliche Unternehmenskommunikation Tamedia, gegenüber dem Klein Report.
«Wir beschäftigen immer wieder Mitarbeitende über das Pensionsalter hinaus und sind überzeugt, dass die Bedeutung flexibler Modelle zunehmen wird. Ein Beispiel ist Ueli Eckstein, der bis Ende 2016 den Unternehmensbereich Regionalmedien von Tamedia leitete und nun über seine Pensionierung hinaus mit einem reduzierten Pensum für uns tätig sein wird. Weitere, weniger prominente Beispiele gibt es in verschiedenen Bereichen von Tamedia», ergänzt Bänninger.
Bei Tamedia können sich die Mitarbeiter frühestens im Alter von 58 Jahren vorzeitig pensionieren lassen. «Im gegenseitigen Einverständnis mit dem Arbeitgeber ist es für Tamedia-Mitarbeitende grundsätzlich möglich, bis zum Alter von 70 Jahren weiterhin im Unternehmen zu arbeiten», erklärt Bänninger abschliessend.
Bei der NZZ-Mediengruppe liegt das ordentliche Pensionierungsalter bei 65 Jahren, für Mann und Frau. «Vorzeitige Pensionierungen erfolgen auf Wunsch der oder des Mitarbeitenden ab Vollendung des 58. Altersjahres», sagt Myriam Käser, Leiterin Unternehmenskommunikation NZZ, gegenüber dem Klein Report.
«Mitarbeitende können über das Rücktrittsalter von 65 Jahren hinaus im Arbeitsverhältnis mit der NZZ-Mediengruppe stehen. Es besteht keine Obergrenze. Mitarbeitende können die fällige Altersleistung entweder beziehen oder längstens bis zur Vollendung des 70. Altersjahres aufschieben», so Käser.
Bei der SRG ist die Pensionsregelung im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt. Es gibt keinen Unterschied zwischen Männern und Frauen. «Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit dem Erreichen des 65. Altersjahres. Die Mitarbeitenden können auf ihren Wunsch bereits nach Vollendung des 60. Altersjahres in den Ruhestand treten, und zwar jeweils auf Ende eines Monats», erklärt Simon Denoth, Mediensprecher SRG, gegenüber dem Klein Report.
Eine frühzeitige Pensionierung ist bei der SRG auch möglich: «Auf Wunsch des Mitarbeitenden und wenn es die betrieblichen Bedürfnisse erlauben, immer verbunden mit entsprechender Rentenkürzung», ergänzt Denoth.
Darf ein SRG-Mitarbeiter respektive Mitarbeiterin auch über das generelle Pensionsalter hinaus arbeiten? «Dies ist nur in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich und wurde bis anhin kaum praktiziert», so der SRG-Mediensprecher abschliessend.
Dieselben Fragen zur Pensionierungsregelung hat der Klein Report auch den AZ-Medien geschickt. Doch im Aargau reagierte man äusserst nervös auf die Fragen. So wollte Monica Stephani, die AZ-Mediensprecherin, die Fragen nur unter einer Bedingung beantworten. Sie wollte wissen, welche Medienhäuser noch angeschrieben wurden.
Kein Wunder, reagiert man in Aarau so nervös bei diesem Thema. Der Klein Report hatte darüber berichtet, dass AZ-Verleger Peter Wanner beabsichtig hat, das Rentenalter seiner Mitarbeiter generell auf 66 Jahre zu erhöhen. Zwischenzeitlich ist er wieder davon abgewichen.
«Bei AZ Medien gilt das ordentliche AHV-Pensionsalter. Ausnahmen können gemacht werden, wenn sich ein Mitarbeiter zur frühzeitigen Pensionierung entscheidet. Dies ist frühestens ab 59 beziehungsweise 60 Jahren möglich», erklärt Stephani gegenüber dem Klein Report.
«Auch eine Weiterbeschäftigung nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters ist möglich. Versicherungstechnisch liegt die Obergrenze in diesem Fall bei einem Alter von 70 Jahren», so die AZ-Mediensprecherin.