Nun ist die Katze aus dem Sack: An wen die 38 Konzessionen für Regionalfernsehen und Lokalradios vergeben worden sind, hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Donnerstag bekannt gegeben.
Als Verliererin vom Platz geht Tele Züri: «Im Versorgungsgebiet Zürich - Nordostschweiz schneidet das Dossier von TeleZüri am besten ab. Aufgrund der 2+2-Regel, wonach ein Unternehmen nicht über mehr als zwei Radio- respektive Fernseh-Konzessionen verfügen darf, kann Tele Züri die Konzession jedoch nicht erteilt werden», begründet das Bundesamt die Absage an den Sender von CH Media.
Eine weitere Verlierein ist TeleBielingue: «Im Versorgungsgebiet Biel/Bienne setzt sich das neu gegründete Programm Canal B, ein Schwesterprogramm von Canal Alpha, der heutigen Konzessionärin im Versorgungsgebiet Arc Jurassien, gegen TeleBielingue durch», hält das Bakom zum Seeland-Gebiet fest.
Auch nicht zum Zug gekommen ist das neue Projekt bärnTV. Telebasel und die Zeitung «Bärnerbär» haben gemeinsam den Privatsender Telebärn angegriffen, wie der Klein Report berichtete.
Für die Initianten ist dies eine herbe Enttäuschung. «Wir prüfen nun rechtliche Schritte gegen den Entscheid», heisst es am Donnerstag von seiten bärnTV.
Freude herrscht hingegen bei TeleTop in Winterthur. Von den verbleibenden drei Bewerbungen überzeugte diese Konzession am meisten, wie das Bakom mitteilt.
In den Versorgungsgebieten Genf (Léman bleu), Waadt - Freiburg (la télé), Bern (TeleBärn) und Ostschweiz (TVO) erhalten die jeweils bereits heute konzessionierten Programme auch ab 2025 den Zuschlag.
In der Kategorie «kommerzielle Lokalradios» konnte sich das Radio Südostschweiz nicht durchsetzen. Es ist heute im Versorgungsgebiet Südostschweiz - Glarus konzessioniert.
Dort erhält ab 2025 die Konkurrentin Radio Alpin eine Konzession.
Im Versorgungsgebiet Genf erhält neu Radio Vostok den Zuschlag. Das Komplementärradio setzt sich gegen die heutige Konzessionärin Radio Cité durch.
Nicht durchsetzen kann sich das Jugendradio Radio 4TNG in den Versorgungsgebieten Zürich und Winterthur: Dort erhalten die bisherigen Konzessionärinnen Radio LoRa und Radio Stadtfilter die Konzession.
Das Bundesamt für Kommunikation hat das Verfahren im Auftrag des Departements Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation durchgeführt.
In einem ersten Schritt wurden die Konzessionsvoraussetzungen (Qualifikationskriterien), in einem zweiten Schritt die Angaben zur Erfüllung des Leistungsauftrags (Selektionskriterien) geprüft.
Gegen die Entscheide in Versorgungsgebieten mit Konkurrenzbewerbungen kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.