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Mittwoch
30.03.2022

TV / Radio

Telesuisse prophezeit eine «massive Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit für grössere private Schweizer TV-Sender». (Bild © Telesuisse)

Telesuisse prophezeit eine «massive Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit für grössere private Schweizer TV-Sender». (Bild © Telesuisse)

Das Referendumskomitee um die bürgerlichen Jungparteien haben den Abstimmungskampf gegen das neue Filmgesetz lanciert. Auch der Verband Schweizer Privatfernsehen (Telesuisse) unterstützt die Nein-Parole. Cinésuisse reagierte postwendend.

Das neue Filmgesetz ist konsumentenfeindlich, ungerecht und bevormundend – so liesse sich das Argumentarium zusammenfassen, dass das Referendumskomitee um Jungfreisinn, JSVP, JGLP und der Jungen Mitte am Dienstag den Medien in Bern präsentierte.

Von der «Lex Netflix» würde nur die Schweizer Filmindustrie profitieren. Die TV-Konsumenten und die privaten Sender würden stattdessen in die Tasche greifen müssen. Daher sei die Vorlage «völlig missraten».

Die neue Investitionspflicht ist aus Sicht der Gegner «de facto eine Filmsteuer»: Die betroffenen Akteure würden neu gezwungen, in Produktionen zu investieren, ohne Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg. 

Wie auch die Befürworter argumentieren die Gegener mit dem Ausland: «Rund die Hälfte der Länder in Europa kennt überhaupt keine Filmsteuer – vom Rest der Welt ganz zu schweigen.» 

Ausserdem würden bereits heute weit über 120 Millionen Franken an Subventionen ins Schweizer Filmschaffen fliessen. «Das Geld, das den Privaten entzogen wird, wird auf die Konsumenten abgewälzt werden», prophezeite das Komitee höhere Abo-Gebühren, die die Streaminganbieter bei Annahme der Vorlage erlassen würden.

Man musste nicht lange warten, da bekam man von Cinésuisse auch schon die Gegendarstellung des Pro-Komitees zugemailt: Wie Erfahrungen in Ländern, in denen seit Längerem eine Investitionspflicht gilt, zeigten, sei keine Erhöhung der Abo-Preise zu erwarten.

Ausserdem böten die Investitionen in Serien und Filme für die Streamer «zusätzliche Marktchancen»: Erfolgreiche Produktionen spielten schliesslich wiederum Gelder ein. 

Dass sich die TV-Anbieter eingezwängt fühlten, kann das Pro-Komitee nicht wirklich verstehen. Das Gesetz lasse «bewusst viele Investitionsmöglichkeiten», zum Beispiel für Auftrags- und Koproduktionen mit unabhängigen Partnern. Die meisten privaten TV-Sender seien zudem von der Pflicht ausgenommen.

Der Verband Schweizer Privatfernsehen kritisierte jedoch, dass sich die Sender die Werbung für Schweizer Filme in Zukunft nur noch begrenzt als Investition anrechnen lassen dürfen.

Das ist laut Telesuisse eine «massive Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit für grössere private Schweizer TV-Sender».