Zweimal Weihnachten für die Regional- und Lokalpresse: Der Bundesrat hebt die Post-Rabatte im neuen Jahr auf 29 Rappen pro Exemplar an. Dies sind zwei Rappen mehr als 2020. Die Anhebung passiert unabhängig von den Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien.
Am Stichtag des 1. Oktobers erfüllten neu 151 Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse mit einer jährlichen Versandmenge von 113,5 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für einen Post-Rabatt des Bundes.
Gegenüber 2020 sind damit neun Titel zusätzlich förderungsberechtigt. Diese gehören mehrheitlich zum Zeitungsverbund «Nordostschweiz».
Die Anzahl der geförderten Exemplare nahm dagegen um 2,3 Millionen ab. Daher wird die Förderung angehoben. Für diese Unterstützung stehen pro Jahr 30 Millionen Franken bereit.
Keine Veränderung gibt es bei den Post-Rabatten der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Wie 2019 und 2020 wird der Bund auch im nächsten Jahr 18 Rappen pro Exemplar an die Versandkosten beisteuern. Hier sind es derzeit 973 Titel, die von der indirekten Presseförderung profitieren. 20 Millionen Franken sind in dieser Kategorie pro Jahr vorgesehen.
«In beiden Kategorien sind die für 2020 bereitgestellten Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft worden. Die Minderausgaben werden deshalb zu den gesetzlich vorgegebenen Förderbeiträgen für 2021 hinzugerechnet», schreibt das Bakom am Freitag.
Unter dem Strich ändert sich für die Lokal- und Regionalzeitungen, die Anspruch auf indirekte Presseförderung haben, allerdings nichts. Zumindest bis Ende Juni 2021 werden diese Titel sowieso ganz kostenlos zugestellt.
Neben den 29 Rappen der regulären Post-Rabatte übernimmt der Bund auch den Rest der Zustellkosten. Das hat der Bundesrat mit seinen «Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien» im Mai beschlossen und im November bis Ende Juni 2021 verlängert.
«Eine weitere Verlängerung wird in der ersten Hälfte des Jahres 2021 geprüft», so das Bakom.