Eine Bakom-Arbeitsgruppe mit Interessenvertretern von Post, Frühzustellern und Zeitungsverlagen «empfiehlt», die indirekte Presseförderung auf die Früh- und Sonntagszustellung auszubauen. Damit würde die vom Bundesrat vorgeschlagene 20-Millionen-Aufstockung um weitere 60 Millionen vervierfacht.
2019 hat das Departement von Medienministerin Simonetta Sommaruga das Bakom mit der Leitung einer Arbeitsgruppe beauftragt. Mitgewirkt haben die Interessenvertreter der Post, der Frühzustell-Unternehmen und der Zeitungsverlage.
In ihrem am Montag publizierten Bericht kommt dieses Gremium nun zum Schluss, «dass es operativ gesehen grundsätzlich möglich ist, die indirekte Presseförderung auf die Früh- und Sonntagszustellung auszuweiten».
Und was die Arbeitsgruppe als «grundsätzlich möglich» bezeichnet, hält sie auch für wünschenswert: «Die indirekte Presseförderung soll auf die Früh- und Sonntagszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen ausgeweitet werden», steht in den abschliessenden «Empfehlungen» weiter.
Dieser Subventionsausbau würde die Verlage in der Zeit der digitalen Transformation «massiv entlasten und den wirtschaftlichen Druck massgeblich reduzieren. Radikale Schritte könnten so vermieden respektve reduziert werden.»
Werden die Postrabatte auf die Früh- und Sonntagszustellung ausgedehnt, würden auf einen Schlag rund 270 Millionen Zeitungsexemplare zusätzlich anspruchsberechtigt. Kostenpunkt laut dem Bericht: 60 Millionen Franken pro Jahr.
Im Sommer 2019 noch hatte der Verband Schweizer Medien (VSM) ursprünglich 90 Millionen dafür gefordert, wie der Klein Report berichtete. In einer Mitteilung begrüsste der Verlegerverband am Montagnachmittag die Empfehlung der «Experten» und stellte sich auch hinter die budgetierte Summe von 60 Millionen Franken.
Die Förderung der Frühzustellung sei für die Zeitungen «überlebenswichtig», so der Verlegerverband. «Nur wenn eine Publikation am Morgen früh beim Leser ist, bietet diese auch einen entsprechenden Mehrwert gegenüber Onlineangeboten.»
Im Modell, wie es die Arbeitsgruppe im Bericht entwirft, können die Verlage ihre Auflage auf die Früh- und Tageszustellung frei aufteilen und auch ihren Vertriebspartner in der Frühzustellung selber wählen. Die Subvention aus der Bundeskasse wird an die Frühzusteller ausgeschüttet, wobei sich diese akkreditieren müssen. Sie verpflichten sich, den anspruchsberechtigten Titeln die Zustellerrabatte «vollumfänglich» weiterzugeben.
«Eine Verwaltungsstelle wird mit der Abwicklung und Verwaltung der Subvention beauftragt», heisst es weiter. Der administrative Aufwand sei vergleichsweise zum heutigen System «deutlich höher».
Die Arbeitsgruppe schlägt zudem vor, bei der Früh- und Sonntagszustellung eine «leicht geringere Ermässigung» als bei der Tageszustellung anzusetzen. Dies, um Mengenverschiebungen vom Tages- in den Frühzustellkanal zu vermeiden.
Bei den Zustellrabatten, wie sie zurzeit gelten, werden in der Tageszustellung 27 Rappen pro Exemplar bezuschusst. Für die Früh- und Sonntagszustellung schlägt die Arbeitsgruppe eine Ermässigung von 22 Rappen pro Exemplar vor.
Um «Wechselwirkungen und Substitutionseffekte zwischen den verschiedenen Zustellkanälen» im Auge zu behalten und, wenn nötig, Gegensteuer zu geben, müsse die Massnahme regelmässig evaluiert werden, schreibt die Arbeitsgruppe in ihrem Bericht schliesslich.
Die zusätzlich «empfohlenen» 60 Millionen für die Zustellrabatte wären das zweite und ungleich fettere Geschenk, von dem vor allem auch die auflagenstarken Zeitungen profitieren würden.
Im neuen Medienförderungs-Paket, über das zurzeit der Ständerat berät, will der Bundesrat unter anderem die Auflagenobergrenze von 40‘000 Exemplaren aufheben. Hierzu will er den Bundesbeitrag von heute 30 auf neu 50 Millionen Franken aufstocken. Dies, damit künftig auch «nationale Zeitungstitel» profitieren – sprich vor allem die Blätter der vier Grossen: CH-Media, NZZ-Mediengruppe, TX Group und Ringier. Im Fall der letzten beiden also Konzerne, die mit ihren Online-Marktplätzen Millionengewinne erwirtschaften.