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Sonntag
18.02.2024

TV / Radio

Die Bakom-Entscheide sorgen für viel Unmut in der Radio- und TV-Branche: Gegen die Konzessionsvergabe laufen inzwischen fünf Beschwerden... (Bild © Bakom)

Die Bakom-Entscheide sorgen für viel Unmut in der Radio- und TV-Branche: Gegen die Konzessionsvergabe laufen inzwischen fünf Beschwerden... (Bild © Bakom)

Der Unmut über die Konzessionsentscheide des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) ist beachtlich. Mit TeleBielingue, Radio Südostschweiz, BärnTV von Telebasel und TeleZ in Zürich haben bisher vier Sender angekündigt, auf dem Rechtsweg um eine Konzession zu kämpfen.

Nun gibt’s noch eine fünfte Beschwerde gegen das Bakom: Der Newcomer Canal B, der dem bisherigen Platzhirschen TeleBielingue die TV-Konzession weggeschnappt hat, sowie der bereits konzessionierte jurassische TV-Sender Canal Alpha klagen zusammen gegen den Entscheid, die Radiokonzession für das Gebiet Biel-Berner Jura an RJB zu vergeben.

«In der gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Situation für die Schweizer Medien, insbesondere auf regionaler Ebene, ist es wichtig, die Medienvielfalt zu erhalten. Die Eigentümer von Canal B und Canal Alpha halten es daher für unerlässlich, dass die im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verankerte 2+2-Regel eingehalten wird», heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.

Die 2+2-Regel besagt, dass ein Akteur nicht mehr als zwei Radio- und zwei Fernsehkonzessionen kontrollieren darf.

Die beiden Beschwerdeführer halten es für offensichtlich, dass die Steulet-Gruppe «über die BNJ Media Holding und andere Unternehmen oder Personen drei Radiokonzessionen kontrollieren wird : RTN in Neuenburg, RFJ im Jura und RJB im Berner Jura und der Region Biel (neben der Gassmann-Gruppe für die letztgenannte Konzession)».

Wegen der 2-plus-2-Regel reduzierte die BNJ-Gruppe ihre Anteile an den Radiosendern im Jurabogen zu reduzieren. Am Kapital des Neuenburger Radiosenders RTN will die Gruppe von Pierre Steulet künftig nur noch 20 Prozent halten, wie der Klein Report ausführlich berichtete.

Dabei wurden Stimmen laut, die sagen, dass zwar dem Wortlaut des Gesetzes, nicht aber seinem Geist entsprochen werde. Darüber hatte als erstes die Tageszeitung «Arcinfo» berichtet, die von der Société Neuchâteloise de Presse verlegt wird und mehrheitlich zur Groupe ESH Médias (Editions Suisses Holding SA) von Philippe Hersant gehört, dem Besitzer der Hersant-Gruppe.

Das etablierte Jura-Regionalfernsehen Canal Alpha, das nun Beschwerde gegen den Radio-Entscheid eingereicht hat, gehört zu 90 Prozent der Mystik SA, einer «Agentur für digitale Kreation» von Marcello Del Zio und Joël Pelet, die in Cortaillod ein paar Kilometer südwestlich von Neuenburg ihr Büro hat. Die restlichen 10 Prozent liegen bei verschiedenen Anteilseignern. 

Der neu gegründete, vom Bakom im Januar mit der Biel-Konzession bedachte TV-Sender Canal B gehört zu 100 Prozent zur Mystik SA, wie Del Zio dem Klein Report sagte.

Diese beiden miteinander eng verwobenen Sender wollen die Vergabe der Radiokonzessionen im Jurabogen nun also anfechten. «Die 2+2-Regel muss eingehalten werden, um Medienkonzentration und unlauteren Wettbewerb zu vermeiden und um zu verhindern, dass ein Akteur allein über einen zu hohen Anteil der ausgeschütteten Gebühren verfügt, um die mit den Konzessionen verbundenen Leistungsaufträge zu erfüllen», begründen sie ihr Vorgehen.

So uneigennützig das auch klingen mag: Von aussen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier über Bande gespielt wird, frei nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung. Die Gassmann-Gruppe von Fredy Bayard und Stefan Niedermaier ist nach dem abschlägigen Konzessionsentscheid mit demonstrativer Siegesgewissheit gegen das Bakom – und damit indirekt gegen Canal B – vor Gericht und per Bürger-Petition auf die Strasse gezogen.

Die nun klagenden Canal Alpha und Canal B können sich einen Seitenhieb gegen Canal 3 denn auch nicht verkneifen. Der zur Gassmann-Gruppe gehörende Radiosender hat die Konzession erfolgreich verteidigt. «Der Gesamtbetrag für diese Konzessionen wird von 5,43 Millionen Franken auf 7,74 Millionen Franken erhöht, was einer Steigerung von 2,32 Millionen Franken pro Jahr entspricht. Die Beschwerde wird daher im Interesse einer ausgewogenen Medienberichterstattung in der Region eingereicht», begründen sie ihre Beschwerde gegen die Vergabe der jurassischen Radiokonzessionen weiter.