Der Entwurf des neuen Mediengesetzes will künftig auch Online-Medien mit Billag-Geld unterstützten. Da mehr Mäuler aus dem gleich grossen Topf gestopft werden müssen, fürchten die regionalen TV-Sender um ihre Existenz.
«Was wir in 20 Jahren aufgebaut haben, wird mit diesem Gesetz zerstört» sagte Telesuisse-Präsident André Moesch am Freitag. Obwohl sich Politik und Parlament immer wieder deutlich für eine Stärkung der regionalen Anbieter ausgesprochen hätten, schütze das neue Mediengesetz einseitig nur die SRG. «Die SRG wird zementiert, die Regionen werden zum Experimentierfeld», so Moesch.
Die regionalen TV-Veranstalter seien in dem Entwurf für das neue Bundesgesetz über elektronische Medien nicht einmal mehr erwähnt, monierte der Verband weiter. Zudem würde «die bisherige flächendeckende Versorgung der Schweiz mit Regionalfernsehprogrammen aufgegeben» und die bisher für regionales Fernsehen ausbezahlten Gebührenanteile «massiv gekürzt beziehungsweise auf eine unbekannte Anzahl neuer Leistungserbringer verteilt».
In seiner am Freitag publizierten Vernehmlassungsantwort kritisiert Telesuisse auch, dass die bisher zehn Jahre gültigen Konzessionen in «Leistungsvereinbarungen» umgewandelt werden, die nur noch fünf Jahre gelten.
Alles in allem entziehe der im Juni vom Bundesrat präsentierte Gesetzesvorschlag dem regionalen Privatfernsehen die «Existenzgrundlage».
Sollte das Parlament auf den Gesetzesentwurf eintreten, braucht es aus Sicht des TV-Verbandes gröbere Veränderungen. In dem Vernehmlassungspapier pocht Telesuisse vor allem darauf, dass die Rolle der privaten Radios und Fernsehen «als Basis des regionalen Service public im Gesetz festgeschrieben wird, so wie es bereits im heutigen RTVG der Fall ist».
Dazu gehörten unter anderem definierte Versorgungsgebiete, Konzessionen über zehn Jahre und eine Gebührenfinanzierung, «welche die schrumpfenden Erträge aus dem Werbemarkt und die steigenden Anforderungen in der zunehmend digitalisierten Publizistik berücksichtigt», heisst es in dem Papier weiter.
Für zusätzliche neue Angebote und Leistungen der regionalen Radio- und TV-Sender «müssen und sollen auch zusätzliche Mittel bereitgestellt werden».