Die grossen Medienfusionen des vergangenen Jahres haben von Unverständnis in der Bevölkerung bis hin zu Streiks von Angestellten geführt. Nun rechtfertigt sich die Wettbewerbskommission (Weko), weshalb sie sämtliche Zusammenschlüsse genehmigt hat.
Aus Sicht des Klein Reports ist offensichtlich, dass sich die wettbewerbsrechtliche Hürde der «Beseitigung wirksamen Wettbewerbs» aus medienpolitischer Sicht als viel zu hoch erwiesen hat. Deshalb ist es in keinem der Medien-Deals zu einer Totalablehnung gekommen.
«Die Weko hat kein Mandat zum direkten Schutz der Medienvielfalt: Der Gesetzgeber hat ihr einen wettbewerbsrechtlichen, nicht aber einen medienpolitischen Rahmen vorgegeben», argumentierten die Wettbewerbshüter am Dienstag in einer vorauseilenden, defensiven Stellungnahme.
Die Behörde aus Bern scheint sich durchaus bewusst zu sein, dass der gesetzliche Rahmen zur Aufrechterhaltung der Medienvielfalt ungeeignet ist: «Bei den drei Medienfusionen war die Weko auf die gesetzlich vorgesehenen Kriterien beschränkt: Sie hatte nur zu prüfen, ob die Zusammenschlüsse eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann.»
Deals wie die Übernahme der «Basler Zeitung» durch Tamedia oder die Fusion von NZZ-Regionalmedien und AZ Medien zum Joint Venture CH Media führten dazu, dass die Medienkonzerne ihre Marktmacht im letzten Jahr deutlich ausgebaut haben.
Solche Fusionen verfolgen unter anderem das Ziel, Synergien zu schaffen: Wenn Keystone und SDA zu einer Medienagentur verschmelzen, die «Basler Zeitung» (BaZ) ins Netzwerk von Tamedia integriert wird oder AZ Medien und NZZ-Regionalmedien eine gemeinsame Zentralredaktion aufbauen, braucht es weniger Journalisten, weniger Layout-Designer, weniger Personal im Produktionsbereich.
Darin sehen die Medienhäuser Sparpotenzial. Doch viele Mitarbeitende verlieren dadurch ihren Job. Und aus Sicht der Leserinnen und Leser bedeutet das oft: weniger Vielfalt, weniger Auswahl, weniger Farbe in der Schweizer Medienlandschaft.
Trotz dieser negativen Auswirkungen: Die erwähnten Zusammenschlüsse wurden mehrheitlich ohne grössere Auflagen durchgewinkt oder gar wie bei der Fusion der Bildagentur Keystone mit der Nachrichtenagentur SDA nicht einmal näher überprüft. Denn: Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht stufte die Weko das Zusammengehen als «unbedenklich» ein.
Eine vertiefte Untersuchung gab es in drei anderen Medienfällen 2018 – das waren die BaZ-Übernahme, der Goldbach-Deal und das Projekt CH Media. Hier gingen die Wettbewerbshüter zwar davon aus, dass eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt werden könne.
Doch eben: Die sehr hohe rechtliche Hürde der «Beseitigung wirksamen Wettbewerbs» wurde nie erreicht und hat damit paradoxerweise der Medienvielfalt sogar eher geschadet als genützt.