Bei mehreren Punkten hat der Ständerat am Dienstag auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Weiterhin uneins sind sich die Räte bei der Dauer der neuen Medienförderung und dem Umfang der Gebührengelder an die Privaten.
Der Ständerat will weiterhin «mindestens 8 Prozent» aus dem Gebührentopf den privaten TV- und Radio-Sendern zur Verfügung stellen. Dahingegen hat sich der Nationalrat zuletzt für «6 bis 8 Prozent» ausgesprochen.
«An und für sich waren wir in der Kommission etwas überrascht, dass der Nationalrat hier an seiner Haltung festgehalten hat, da wir davon ausgingen, dass die privaten Radio- und Fernsehstationen etwas bessergestellt werden sollen», sagte der Bündner Ständerat Stefan Engler, der in der vorberatenden Fernmeldekommission als Präsident den Stichentscheid für das grosszügigere «mindestens 8 Prozent» gefällt hatte.
Seit 2016 sieht das Radio- und Fernsehgesetz eine Bandbreite von 4 bis 6 Prozent vor. Aktuell fliessen 6 Prozent an die Privaten, was 81 Millionen Franken entspricht.
Medienministerin Simonetta Sommaruga liess durchblicken, dass sie mit einer Erhöhung leben könne. Nur eine Mindestzahl ins Gesetz zu schreiben, fand sie etwas kurios: «‚Mindestens 8 Prozent‘ heisst dann ja, es könnten auch 10, 12 oder 20 Prozent sein.»
Bei der Befristung des neuen Förderpakets entschied sich der Ständerat für sieben Jahre, nach vier Jahren soll evaluiert werden. Die grosse Kammer beharrte in der letzten Runde auf einer Dauer von fünf Jahren, mit Evaluation nach drei Jahren.
Eingelenkt hat der Ständerat bei der Frage, welche journalistischen Aus- und Weiterbildungen Förderfranken erhalten dürfen. Ursprünglich hatte er gefordert, dass die Diplome dem Niveau der Hochschulen entsprechen müssen. Nun genügt es, wenn sie «von der Branche anerkannt» sind.
Und auch bei der Förderung der Start-ups schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an. Auch neu gegründete Online-Medien sollen demnach in den Genuss einer Förderung kommen können. Dazu werden die Anforderungen im Vergleich zu etablierten Anbietern etwas gelockert.
«Wenn Sie jetzt hier mit der Start-up-Förderung diese Möglichkeit öffnen, geht es, denke ich, nicht um viel Geld, aber darum, in diesen neueren Bereichen auch gewisse Entwicklungen zu ermöglichen», sagte Sommaruga im Plenum.
Ebenfalls ins Reine kamen die beiden Räte bei der Bemessung des Beitrags an den anrechenbaren Umsatz. Wie schon der Nationalrat hat sich nun auch der Ständerat für 60 Prozent entschieden.
Und zu guter Letzt hat sich der Ständerat auch bei den Auslandtransfers der Nachrichtenagenturen der grossen Kammer angeschlossen. Die Agenturen dürfen demnach künftig im Ausland auf Einkauftour gehen. Nur «Bares», also zum Beispiel Dividenden, dürfen nicht abfliessen.
Das Medienpaket geht nun ein drittes und letztes Mal in den Nationalrat. Schwenkt dieser in den offenen Punkten nicht auf die Linie des Ständerats ein, kommt es nächste Woche zu einer Einigungskonferenz.