Im Jahr 2016 wurden beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Adrian Lobsiger insgesamt 149 Schlichtungsanträge eingereicht. Dies entspricht einer Zunahme um 52 Prozent gegenüber dem Vorjahr (98). Privatpersonen (99) haben Medienschaffende (23) dabei als häufigste Antragsteller abgelöst.
Ein solches Schlichtungsverfahren wird vom Öffentlichkeitsgesetz vorgesehen, wenn eine Behörde und eine Privatperson oder ein Medienschaffender über den Zugang zu amtlichen Dokumenten in einen Streit geraten. Der EDÖB beendet das informelle Verfahren mit einer Empfehlung zur Beilegung des Disputs.
Am 1. Januar 2017 startete die Behörde zudem einen einjährigen Versuch zur Durchführung eines beschleunigten, mündlichen Verfahrens. Vom vermehrten Gebrauch dieser Arbeitsmethode «versprach man sich einen höheren Anteil an einvernehmlichen Lösungen», wie der EDÖB in seinem am Montag veröffentlichten Tätigkeitsbericht schreibt. Die Erfahrungen der ersten sechs Monate seien positiv.
Weiter informierte die Behörde in ihrem Bericht darüber, dass die Swisscom dem EDÖB ihre neuen AGBs vorgelegt und gemäss seinen Empfehlungen angepasst habe. «Bei der Weitergabe der Kundendaten an das Werbenetzwerk Admeira wird Swisscom ihre Kunden gebührend informieren und ihnen eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen», berichtet der Datenschutzbeauftragte.
Ausserdem verweist der EDÖB auf die Herausforderungen, die sich durch die Digitalisierung in Zukunft ergeben. So werde von ihm erwartet, dass er «Anwender digitaler Technologien über Risiken gängiger Applikationen informiere» und dass er «seine Aufsichts- und Beratungstätigkeit wegen Big-Data-Vorhaben von Bundesbehörden und Wirtschaft auf eine Vielzahl von Projekten ausdehnen müsse».
Zur mittelfristigen Bewältigung der erwähnten Herausforderungen benötige die Datenschutzbehörde aber zusätzliche Instrumente und Befugnisse sowie angemessene Mittel zu deren Umsetzung, wie sie der Entwurf zum revidierten Datenschutzgesetzes vorsehe.