Wie die CH-Media-Zeitungen berichtet haben, läuft beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ein Aufsichtsverfahren gegen die TX Group. Beim Bakom heisst es auf Nachfrage des Klein Reports, dass «bisher kein formelles Verfahren eröffnet» worden sei.
Man habe von der geplanten Dividendenausschüttung der TX Group «aus den Medien Kenntnis» und sei derzeit daran, «die notwendigen Abklärungen vorzunehmen».
Dass man an der Zürcher Werdstrasse damit liebäugelt, trotz empfangener Corona-Nothilfe die Aktionäre zu beglücken, ist allerdings schon mindestens seit Anfang Dezember bekannt.
Damals nämlich berichtete unter anderem die zur TX Group gehörende «Finanz und Wirtschaft» davon, dass die TX-Aktionäre in den kommenden drei Jahren jeweils eine «Sonderdividende» erhalten sollen. Möglich gemacht hätte dies die Fusion der eigenen Online-Marktplätze mit jenen von Ringier in der sogenannten Swiss Market Place Group (SMG), wie die Gruppe an einem Investorentag ankündigte.
Insgesamt spülte die Transaktion 270 Millionen Franken in die Kassen der TX Group, die Hälfte davon in bar.
Im Holzhaus an der Werdstrasse könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass nicht der florierende Mutterkonzern die Corona-Hilfe erhalten habe, sondern die darbende Tochterfirma Tamedia, wohin die Bezahlzeitungen vor gut zwei Jahren als «weitgehend eigenständiges Unternehmen» ausgegliedert worden sind – wie um dann bereitzustehen, wenn die neue Medienförderung kommt.
Darauf angesprochen, ob der TX-Mutterkonzern damit durchkäme, heisst es beim Bakom vorsichtig, dass man daran sei, «den Sachverhalt und die sich stellenden rechtlichen Fragen rund um die angekündigte Dividendenausschüttung abzuklären».
Soviel aber steht indessen fest: Komme das Bakom zum Schluss, dass die geplante Ausschüttung rechtswidrig ist, werde es im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die zu Unrecht bezogenen Unterstützungsbeiträge gestützt auf die Covid-19-Verordnung Printmedien per Verfügung zurückfordern, wie Pressesprecherin Silvia Canova dem Klein Report weiter sagte. Eine solche allfällige Verfügung könnte die TX Group dann noch am Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Aber vielleicht besinnt man sich an der Werdstrasse ja auch noch um und subtrahiert die pandemiebedingten «Sondersubvention» von der geplanten «Sonderdividende». Gemäss Bakom gibt es sogar ein Vorbild für solche Einsichtsfähigkeit: So bezahlte ein nicht namentlich genanntes Medienhaus die fürs erste Corona-Jahr 2020 bezogenen Hilfsgelder nämlich freiwillig zurück.
Ob es für 2021 noch andere Medienunternehmen gibt, die wegen Aktionärs-Beglückung ihren Anspruch auf Corona-Nothilfe verwirken könnten, muss zum jetzigen Zeitpunkt noch offen bleiben. Der Entscheid, ob Dividenden fliessen, treffen die Aktiengesellschaften in der Regel an der ordentlichen Generalversammlung. Und diese muss innert sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres abgehalten werden.
Neben der TX Group laufen beim Bakom derzeit jedenfalls noch keine weiteren Abklärungen zu anderen Medienhäusern.