Digital-Abos von Print-Medien befristet zu subventionieren, kann sich der Bundesrat vorstellen. Auch eine verbesserte indirekte Presseförderung will er «prüfen», wenn er nun die Botschaft zum neuen Mediengesetz erarbeitet.
Vor einem Monat ist die Vernehmlassung zum umstrittenen Gesetzesentwurf über elektronische Medien zu Ende gegangen. Dabei sind Vorschläge eingereicht worden, die auf eine «Begleitung der Presse bei ihrer digitalen Transformation» abzielen, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine parlamentarische Interpellation vom Aargauer BDP-Nationalrat Bernhard Guhl am Donnerstag.
Wenn der Bundesrat sich nun an die Ausarbeitung der Botschaft zum neuen Mediengesetz mache, wolle er Massnahmen prüfen, «welche die Presse stärken könnten». Dies, sofern sie innerhalb des existierenden verfassungsrechtlichen Rahmens realisierbar sind, der ja keinen Raum für eine direkte Förderung von Print-Medien biete, schreibt die Regierung weiter.
Guhl hatte in seiner Interpellation ursprünglich nachgefragt, wie der Bundesrat zu einer «Verbesserung» der indirekten Presseförderung stehe und welche Möglichkeiten er sehe, die digitalen Plattformen der Tages- und Lokalzeitungen «zu stärken oder zumindest zu stabilisieren».
Der Bundesrat verspricht in seinem Antwortschreiben vage, in der Ausarbeitung der Mediengesetz-Botschaft eine «gezieltere indirekte Presseförderung zu Gunsten der Medienvielfalt» zu prüfen. Mit «gezielter» meint er dabei zum Beispiel, dass «eine bestimmte Anzahl Exemplare pro Auflage kostenlos zugestellt» wird.
«Prüfen» will der Bundesrat auch «Ansätze wie eine befristete Subventionierung von Digitalabonnementen». Konkreter wurde er nicht.