Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) will den Weg für hybrides Fernsehen in der Schweiz frei machen. Dafür ist eine Anpassung der Radio- und Fernsehverordnung sowie der SRG-Konzession nötig.
Die SRG möchte das hybride Fernsehen, bei dem Informationen im Internet abgerufen und auf dem TV-Bildschirm angezeigt werden, ab dem 1. Januar 2015 anbieten. Dazu muss die Konzession der Radio- und Fernsehgesellschaft erweitert werden. «Der SRG sollen in ihrem HbbTV-Angebot aber Werbeformen wie Videowerbung oder individuelle Werbung (Targetingwerbung) untersagt werden», schreibt das Bundesamt für Kommunikation am Donnerstag.
Weitere Revisionen sieht die Behörde für die Auflagen einiger Radio- und Fernsehstationen vor. Diese müssen in Zukunft nicht mehr ein tägliches Programmfenster für ein bestimmten Gebiet ausstrahlen.
Auch die Verpflichtungen zur Förderung des Schweizer Films, bei der behindertengerechten Aufbereitung von Sendungen und der Jahresberichterstattung werden gelockert. Diese Pflichten gelten neu erst ab einem jährlichen Betriebsaufwand von einer Million Franken, statt wie bisher 200 000 Franken.
Aufgrund der Digitalisierung wird gemäss Bakom die Pflicht, Fernsehprogramme im analogen Bereich zu verbreiten, aus dem Radio- und Fernsehgesetz gestrichen.