Die Fernmeldekommission des Ständerats hat sich dagegen ausgesprochen, die Verhandlungsposition der privaten Produktionsfirmen gegenüber der SRG zu stärken.
Für die Auslagerung von Produktionsaufträgen soll es in Zukunft verbindliche Vorgaben geben – so wollte es ein Vorstoss, dem die Schwesterkommission im Nationalrat im letzten Oktober zugestimmt hatte.
Denn die SRG spiele nicht nur am Medienmarkt eine prägende Rolle, sondern auch in der sogenannten audiovisuellen Industrie, wo sich die Regisseurinnen, Filmtechniker und Darstellenden die Hände reichen.
«Die Vergabe von Aufträgen durch die SRG an den veranstalterunabhängigen Markt braucht verbindliche Regeln auf gesetzlicher Grundlage», begründete FDP-Nationalrat Kurt Fluri dazumal seine Forderung, die am Dienstag in der Fernmeldekommission des Ständerats nun keine Mehrheit fand.
Die Kommission hat sich Vertreter der audiovisuellen Branche, der SRG wie auch des Bundesamtes für Kultur angehört, um abschätzen zu können, «ob sich die private Branche aufgrund der geltenden Regelung tatsächlich im Nachteil gegenüber der SRG befindet».
In der Diskussion obsiegte schliesslich die Ansicht, dass es keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit «kann der Markt genügend spielen und in der Folge ist eine Einschränkung der Handlungsfreiheit der SRG nicht angezeigt».
Der Entscheid fiel mit 8 zu 4 Stimmen.