In einer Petition fordern 1’200 Medienschaffende, die eingefrorenen Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag wieder aufzunehmen.
Nach mehreren Verhandlungsrunden zwischen dem Verlegerverband, dem Berufsverband Impressum und der Gewerkschaft Syndicom haben die Verleger zuletzt einen Mindestlohn von 4’800 Franken geboten. Für die Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen war das zu wenig.
Und es sind auch 1’000 Franken weniger, als die Westschweizer Verleger im dortigen Gesamtarbeitsvertrag ihren Journalisten und Journalistinnen minimal bezahlen. Nachdem die Mitglieder der Arbeitnehmerorganisationen das Angebot ablehnten, zogen sich die Verleger vom Verhandlungstisch zurück.
Dabei wären die Gewerkschaften zu dem Zugeständnis bereit, dass für Medienhäuser in «finanziell schwierigen Situationen» abweichende Regelungen «möglich» blieben.
Ausserdem fordert die Petition, dass die Kriterien, unter denen auch regelmässig freischaffende Mitarbeitende unter den Schutz des Gesamtarbeitsvertrags fallen, gelockert werden. Auch Fotografen und Videojournalistinnen werden zu den Freien gezählt.
Auch beim Urheberrechtsschutz, dem Kündigungsschutz für langjährige Mitarbeitende, dem Umgang mit Überstunden und bei der Entlöhnung während der Ausbildungszeit fordern die Gewerkschaften mehr als was von Verlegerseite bisher auf dem Tisch liegt.
«Nun liegt es am Verband Schweizer Medien (VSM), eine für alle Medienschaffenden tragfähige, zukunftsgerichtete Lösung anzubieten», verkündeten Syndicom und Impressum am Dienstag, als sie die 1’200 Unterschriften an der Geschäftsstelle des Verlegerverbandes ablieferten.
Die Verleger blockten postwendend ab: «Für den VSM sind die Forderungen der Arbeitnehmerorganisationen im aktuell äusserst schwierigen wirtschaftlichen Umfeld nicht nachvollziehbar. Kontinuierliche Umsatzeinbussen durch die konjunkturelle Entwicklung und den weiter voranschreitenden Strukturwandel setzen die Medienunternehmen stark unter Druck», hiess es in einer Mitteilung.