Der «Tages-Anzeiger» und die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) durften Informationen aus geheimen Protokollen zum Rosengartenprojekt veröffentlichen. Zu diesem Schluss kommt nun das Zürcher Bezirksgericht und hebt damit die entsprechenden Strafbefehle auf.
Im März 2021 hatte das Zürcher Statthalteramt vier ungewöhnliche Strafbefehle verteilt: Einer ging an den ehemaligen Zürcher Stadtpräsidenten Josef Estermann, zwei an «Tagi»-Journalisten und einer an einen Mitarbeitenden der NZZ.
Grund für die laut NZZ «ungewöhnlichen» Bussen: Die Gebüssten hatten Informationen aus einem Protokoll der Kantonsratskommission für Energie, Verkehr und Umwelt (Kevu) verbreitet. Das Gremium reichte daraufhin Strafanzeige ein.
Die Bestraften zogen den Fall vors Bezirksgericht, wo sie nun recht bekommen haben, wie der «Tages-Anzeiger» und die NZZ am Mittwoch schreiben.
Zwar sei der Tatbestand der Veröffentlichung geheimer amtlicher Verhandlung erfüllt gewesen, befand das Gericht. In der Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Staates und dem öffentlichen Interesse der freien Meinungsbildung müsse das Zweite aber stärker gewichtet werden.