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Dienstag
18.08.2015

Vermarktung

Dämonisierung von Google & Facebook?

Dämonisierung von Google & Facebook?

Das Zusammenschlussvorhaben von SRG, Swisscom und Ringier unterliegt nach Kartellgesetz einer Meldepflicht. Dies verwundert umso weniger, wenn man die gewaltige Grössenordnung betrachtet, in der sich das Vorhaben bewegt: Es geht um 290 Mitarbeiter, die in eine neue Vermarktungsorganisation überführt werden sollen und um noch mehr Geld.

Um den «global agierenden Grosskonzernen die Stirn zu bieten» - die Rede ist immer wieder von Google oder Facebook - wollen die drei Firmen zusammenlegen. Am Montagmittag vermeldet Ringier-CEO Marc Walder per Telefonkonferenz gar, dass «zusammen das reichweitenstärkste Inventar» angeboten werden könne.

Dafür soll Ringier selber neben den eigenen Werbeaktivitäten auch das Werbeinventar sowie die Vermarktungsorganisation mit insgesamt 140 Personen ins neue, noch namenlose Unternehmen miteinbringen. Dazu zählen die Vermarktung der Werbung in den eigenen Zeitungen, im Radio und den digitalen Plattformen. Hinzu kommen bestehende TV-Drittvermarktungsmandate (u.a. für M6 und TF1). Auch «mit an Bord», so Walder, sind die Werbeangebote des Zeitschriften-Joint-Ventures von Ringier und Axel Springer.

Die SRG bringt ihre Vermarktungstochter Publisuisse mit rund 130 Beschäftigten in die neue Firma ein, welche für die Vermarktung aller SRG TV-Programme verantwortlich ist.

Schliesslich steuert die Swisscom neben ihrer Technologiekompetenz vor allem ihre Vermarktungsrechte für Swisscom TV und ihre Online-Plattformen bluewin.ch und local.ch bei, wozu weitere 20 Mitarbeiter gehören.

Mit einem Gesamtumsatz von 14 Milliarden Franken im 2014 unterliegt der Zusammenschluss von Ringier (988,5 Mio.), SRG (1,65 Mrd.) sowie der Swisscom (11,7 Mrd.) einer vorgängigen Meldepflicht.

Patrik Ducrey, Mediensprecher der Wettbewerbskommission (Weko), erklärte dem Klein Report am Montag, dass die Weko bis Mitte September entscheidet, ob der Zusammenschluss nun einer vertieften Prüfung unterzogen wird oder als unbedenklich erachtet wird.

Erwähnt sei an dieser Stelle, dass derzeit ebenfalls bei der Weko eine vertiefte Überprüfung des Zusammenschlusses von JobCloud und JobScout24 noch hängig ist. Zur Erinnerung, JobCloud gehört seit der Übernahme 2012 je hälftig einerseits Tamedia und andererseits wiederum Ringier.