Die Wettbewerbshüter üben Kritik am Bakom: Das Bundesamt für Kommunikation überprüfe zu wenig, welche Programminhalte der SRG für einen medialen Service public tatsächlich erforderlich seien, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.
Besonders die Unterhaltungssendungen wie zum Beispiel «Glanz & Gloria» hat die Wettbewerbskommission (Weko) im Auge. In dem Schreiben, das der Sonntagszeitung vorliegt, wirft die Weko die Frage auf, «ob ein öffentlich-rechtliches People-Magazin notwendig ist». Aber auch die SRG-Formate in Sport oder Kultur sieht die Weko kritisch.
«Aus Sicht des Wettbewerbs braucht es nur dort einen Service public, wo der Markt versagt», zitiert die «NZZ am Sonntag» Carole Söhner, Vizedirektorin bei der Wettbewerbsbehörde - eine Kritik, wie sie in der laufenden Debatte auch schon von anderer Seite erhoben worden ist. Dagegen argumentiert das Bakom, dass sich in den Augen des Bundesrates «das Angebot der SRG nicht nur auf Bereiche reduziert, wo Marktversagen herrscht», was «dem geltenden Verfassungsrecht» entspreche.
Das Weko-Schreiben ist laut der Sonntagszeitung nicht ganz druckfrisch: Die Weko hatte ihre Kritik dem Bakom bereits mitgeteilt, noch bevor der Bundesrat seinen Service-public-Bericht vorletzte Woche publizierte.