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Donnerstag
04.03.2021

Medien / Publizistik

Auch Ombudsmann Oliver Sidler fand die Gästeauswähl «wirtschaftslastig». Weil die Sendung nicht konzessioniert ist, kommt es auf das Vielfaltsgebot aber nicht an.

Auch Ombudsmann Oliver Sidler fand die Gästeauswähl «wirtschaftslastig». Weil die Sendung nicht konzessioniert ist, kommt es auf das Vielfaltsgebot aber nicht an.

Die «SonntagsZeitung-Standpunkte» vom 7. Februar hatten wegen der dicken Luft zwischen Markus Somm und Moderator Reto Brennwald für Schlagzeilen gesorgt. Aber auch einem Zuschauer stiess die Diskussionsrunde zum EU-Rahmenabkommen auf. Sie sei viel zu einseitig besetzt gewesen.

Geladen waren in der auf SRF ausgestrahlten Sendung Philip Erzinger, Geschäftsführer der Allianz Kompass Europa, GLP-Nationalrätin Tiana Angelina Moser, FDP-Nationalrätin Christa Markwalder und Ex-Baz-Chefredaktor Markus Somm.

Diese Gästerunde sei «völlig unausgewogen besetzt» gewesen, beschwerte sich ein Zuschauer bei Ombudsmann Oliver Sidler.

«Angesichts der Tatsache, dass der Lohnschutz der grösste Streitpunkt beim Rahmenabkommen darstellt und bisher die schwerwiegendsten politischen Diskussionen auslöste, scheint es relativ naiv, eine Podiumsdiskussion zum Rahmenabkommen auszustrahlen ohne einen einzigen Arbeitnehmervertreter einzuladen», kritisierte der Zuschauer.

Die Pro-Seite dagegen sei mit «praktisch deckungsgleichen Positionen» vertreten gewesen. Insgesamt sei die Sendung weder sachgerecht gewesen, noch habe sie eine angemessene Vielfalt widergespiegelt.

Die Sozialpartner seien nicht nur wegen dem Lohnschutz gegen das Rahmenabkommen mit der EU, sondern auch wegen der Streitschlichtung und damit der dynamischen Rechtsübernahme, schreibt Oliver Sidler im Ombudsbericht.

Diese Stimmen hätten gefehlt. Die Diskussionsrunde sei «doch eher ‚wirtschaftslastig‘» gewesen, so Sidler.

Das Gebot zur Sachgerechtigkeit sei davon aber nicht tangiert worden. Zwar sei fast nur über die Auslegung der dynamischen Rechtsübernahme kontrovers diskutiert worden. Und auch habe es der Moderator versäumt, dem Publikum diesen Rechtsvorgang zu erklären.

Unter dem Strich aber hätten sich die Zuschauerin und der Zuschauer eine eigene Meinung bilden können. 

Bleibt noch das Vielfaltsgebot. Auf dieses kann sich das Publikum im Fall von «SonntagsZeitung Standpunkte», deren Programmverantwortung bei der Tamedia-Zeitung liegt, nicht berufen. Es gilt nur für konzessionierte Programme.