Mit dem Sponsoring von Bear, der Kleidermarke des Jurymitglieds Stress, hat «The Voice of Switzerland» des Schweizer Fernsehens gegen das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) verstossen, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in seiner Verfügung vom 12. Dezember 2013 festhält.
Dass Stress «The Voice» zu einer Art Dauerwerbesendung für seine eigene Kleidermarke umgewandelt hatte, hatte schon während der Ausstrahlung der Show für Diskussionen gesorgt.
In den Sendungen vom 26. Januar bis zum 23. Februar 2013 trug Stress eine schwarze College-Jacke mit dem weissen Aufdruck Bear Inc, der fast die Hälfte der Vorderseite der Jacke einnahm. Gemäss den Untersuchungen des Bakom hatte SRF am 25. Januar 2013, also einen Tag vor der Ausstrahlung der ersten Sendung, einen Sponsoringvertrag abgeschlossen, wonach die Firma Bear Inc. Stress für «The Voice» Kleider im Wert von 1000 Franken zur Verfügung stellt.
Product Placement wird vom RTGV zwar grundsätzlich zugelassen, die gesponserten Sendungen dürfen jedoch keine Aussagen werbenden Charakters über Waren und Dienstleistungen enthalten. Die SRG ist der Ansicht, dass das Publikum das Outfit von Stress für die Jacke einer amerikanischen Sportliga gehalten oder die Aufschrift mit Stress` früherem Künstlernamen Billy Bear verbunden habe. Dadurch werde kein unzulässiger Werbeeffekt erzeugt.
Zudem könne nicht von einer häufigen Präsenz gesprochen werden, da bei «The Voice» die Kandidaten klar im Vordergrund stünden und die Jurymitglieder auf die Gesamtzeit der Sendung gesehen eine vergleichbar kleine Präsenz hätten. Den gesamten Markennamen «Bear» habe man nur ganz selten lesen können. Stress sei filmisch genau gleich wie die restlichen Jurymitglieder abgedeckt worden.
Das Bakom schätzte sich die Sachlage allerdings etwas anders ein: «Mit Blick auf den prominenten Auftritt, den die Firma Bear Inc. inklusive grosszügiger Logopräsenz in zahlreichen Folgen der Sendung `The Voice` in der Hauptsendezeit auf SRF 1 erhielt, mag es erstaunen, dass SRF diese lediglich im Gegenzug für das Zurverfügungstellen von Kleidern im Gegenwert von 1000 Franken ermöglichte», schreibt das Bakom in seiner Verfügung trocken. Und weiter: «Inwiefern diesbezüglich die Tatsache, dass `Voice`-Coach Stress selber Teilhaber von Bear Inc. ist, eine Rolle spielte, braucht im vorliegenden Kontext nicht weiter vertieft werden.»
Das Bundesamt für Kommunikation kam nach Visionierung der Battles und Blind-Auditions-Sendungen von «The Voice» zum Ergebnis, dass im Gesamteindruck klar eine werbliche Wirkung für die Firma Bear Inc. und ihr Produkt erzeugt wurde, welche sich nicht mehr im Rahmen einer zulässigen Produkteplatzierung bewegt habe. Immer, wenn der Coach Stress in der Sendung einen Auftritt hatte, sei auch die Kleidung seiner Firma Bear Inc. prominent sichtbar gewesen. Dies schon aufgrund des grossen Logos auf der Jacke, welches schlicht nicht zu übersehen war.
Zwar habe sich die Platzierung in den dramaturgischen Ablauf der Sendung eingefügt, doch durch die Grösse des Logos und die quantitative Anhäufung der Platzierung sei der Rahmen des Zulässigen gesprengt worden. Entgegen der Auffassung der SRG seien zudem bei «The Voice» nicht nur die Kandidatinnen und Kandidaten im Vordergrund gestanden, so das Bakom weiter. «Die vier Jurymitglieder/Coaches hatten eine zentrale Funktion in der Sendung und standen mindestens ebenso im Fokus. Mit ihnen wurde die Sendung denn auch beworben. Somit war Stress häufig und prominent zu sehen, was auch für die von ihm getragene Bear-Inc.-Jacke gilt.»
Bei der Beurteilung der Werbewirkung ins Gewicht falle auch der Imagetransfer vom prominenten Coach und Hip-Hop-Musiker Stress zu seinem eigenen Modelabel. Durch die Dauerpräsenz in der Sendung erhielt er laut Bakom eine exklusive Plattform, um Produkt und Logo von Bear Inc. immer wieder zu präsentieren, obschon «The Voice» hierzu keinen direkten thematischen/redaktionellen Bezug herstellte. Das Bakom ist zudem der Meinung, dass der musik- und jugendkulturaffine Teil des Publikums von «The Voice» das Bear-Inc.-Logo zudem sehr wohl einer Modemarke habe zuordnen können.
Deshalb verfügt das Bakom die Ablieferung der gesamten unrechtmässig erzielten Einnahmen durch das Sponsoring von Bear Inc. Da es sich dabei wie erwähnt um 1000 Franken handelt, dürfte dies den Jahresabschluss der SRG nicht grundsätzlich ins Wanken bringen. Hinzu kommen noch die Verfahrenskosten von 9030 Franken.